Minijob – Rechte bei Kündigung, Urlaub & Lohn
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die gesetzliche Grenze (seit 2024: 538 Euro) nicht übersteigt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Minijobber Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ seien. Das Gegenteil ist der Fall: Im Minijob Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Minijobber haben prinzipiell die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Inhalt dieses Artikels:
Rechte als Minijobber: Der Arbeitsvertrag
Als Minijobber sind Sie rechtlich gesehen ein Teilzeit-Arbeitnehmer. Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Sie nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder zumindest einen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen (gemäß Nachweisgesetz).
Kündigung Minijob: Welche Fristen gelten?
Eine mündliche Kündigung im Minijob („Bleib ab morgen zu Hause“) ist unwirksam. Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (auf Papier, mit Originalunterschrift). Es gelten exakt dieselben Regeln wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis:
- Kündigungsfrist im Minijob: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). In einer vereinbarten Probezeit beträgt sie 2 Wochen.
- Kündigungsschutz: Wenn der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt (Minijobber zählen anteilig) und Sie länger als 6 Monate dort arbeiten, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Urlaub bei Minijob: Anspruch & Berechnung
Der Mythos hält sich hartnäckig, doch er ist falsch: Natürlich gibt es auch im Minijob bezahlten Urlaub! Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 4 Wochen pro Jahr.
Krankheit Minijob: Recht auf Lohnfortzahlung
Ein weiterer häufiger Verstoß von Arbeitgebern betrifft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn Sie wegen Krankheit ausfallen, muss der Arbeitgeber Ihren Lohn für bis zu 6 Wochen ganz normal weiterzahlen (§ 3 EFZG) – genau so, als hätten Sie gearbeitet.
Wichtig: Die einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen seit 4 Wochen besteht. Danach springt jedoch keine Krankenkasse mit Krankengeld ein (da Sie im Minijob nicht gesetzlich krankenversichert sind). Nach 6 Wochen gibt es folglich kein Geld mehr.
Mindestlohn Minijob & Maximale Arbeitszeit
Der gesetzliche Mindestlohn gilt ausnahmslos auch für Aushilfen und Minijobber. Da die Verdienstgrenze bei 538 Euro gedeckelt ist, bedeutet ein steigender Mindestlohn automatisch, dass sich Ihre maximal zulässige monatliche Arbeitszeit verringert, wenn Sie weiterhin als Minijobber gelten wollen.
Formel: 538 Euro / aktueller Mindestlohn = Maximale Stunden pro Monat.
Arbeiten Sie regelmäßig mehr, rutschen Sie in die Sozialversicherungspflicht (Midijob) und der Arbeitgeber muss Steuern und Abgaben nachzahlen.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich Feiertage im Minijob bezahlt?
Ja. Fällt Ihr regulärer Arbeitstag (laut Dienstplan oder fester Absprache) auf einen gesetzlichen Feiertag, darf Ihnen der Arbeitgeber dafür keine Minusstunden aufschreiben. Der Tag muss so bezahlt werden, als hätten Sie gearbeitet (Feiertagsvergütung).
Stehen mir Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit zu?
Sofern es im Unternehmen tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen gibt, die Vollzeitkräften Zuschläge gewähren, müssen diese aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch Minijobbern gewährt werden.
Rechte im Minijob verletzt?
Wir fordern Ihr Geld ein.
Kein Urlaubsgeld, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder eine fristlose Kündigung erhalten? Lassen Sie sich nicht abspeisen. Wir setzen Ihre Rechte durch.
Verwandte Themen im Lexikon:
Kündigung |
Arbeitsvertrag |
Gehalt / Mindestlohn |
Krankmeldung (AU)