Schwerpunkte
Vertragsgestaltung Arbeitsrecht München
Zum Tätigkeitsspektrum gehört neben der beratenden und außergerichtlichen Tätigkeit auch die bundesweite Vertretung der Mandanten vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt).
Das Gebiet des Arbeitsrechts ist sehr umfangreich. Im Glossar finden Sie eine Auflistung der arbeitsrechtlichen Themen, die zum Tätigkeitsspektrum der Kanzlei gehören. Schwerpunkte der Tätigkeit bilden unter anderem die Vertragsgestaltung, -prüfung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Bei der Vertragsgestaltung steht die Individualität im Vordergrund. Musterverträge gibt es genügend. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Vertrag, der auf eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen zugeschnitten ist, auch zu Ihnen passt. Insoweit haben wir den Anspruch, Verträge speziell auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien zuzuschneiden. Bei der gestalterischen kreativen Umsetzung helfen wir gern.