Besonderer Kündigungsschutz
Eine Kündigung führt grundsätzlich nur dann zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind. Soweit der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis wirksam beenden möchte, muss er auch den besonderen Kündigungsschutz beachten. Dieser kann beispielsweise bei Kündigungen von Betriebsräten, Auszubildenenvertretern, schwangeren Frauen und Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden, vorliegen. Häufig zu stellende Fragen sind:
- Wem lässt sich der besondere Kündigungsschutz entnehmen?
- Welche Voraussetzungen müssen jeweils eingehalten werden?
- Was geschieht, wenn sich der Arbeitgeber über den besonderen Kündigungsschutz hinwegsetzt?
- Bestehen Heilungsmöglichkeiten bei der Nichteinhaltung der besonderen Kündigungsschutzvorschriften?
- Wie kann sich der Arbeitgeber über den besonderen Kündigungsschutz hinwegsetzen?