Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Helen Althoff

Abmahnung im Arbeitsrecht: Fachanwalt Helen Althoff aus München

Es gibt un­ter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, wie Ar­beit­ge­ber oder aber auch Ar­beit­neh­mer auf einen Pflich­tver­stoß der an­de­ren Ver­trags­par­tei re­agie­ren kön­nen. Hier­zu ge­hört auch die Mög­lich­keit, eine Ab­mah­nung zu er­tei­len. Diese soll dem an­de­ren Ver­trags­part­ner zei­gen, dass ein der­ar­ti­ges pflicht­wid­ri­ges Ver­hal­ten nicht ge­dul­det wird. Im Wie­der­ho­lungs­fal­le muss mit Sank­tio­nen ge­rech­net wer­den, die sogar zur Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses füh­ren kön­nen.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

Abmahnung Arbeitsrecht München - Fachanwalt Helen Althoff

Warum sich Arbeitgeber und -nehmer beim Aufhebungsvertrag von Frau Althoff beraten und vertreten lassen

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Befürchten Sie, dass Sie zu Unrecht abgemahnt wurden?

  1. Was ist eine Abmahnung?
  2. Wie unterscheidet sich die Abmahnung von der Ermahnung?
  3. Kann man aufgrund einer Pflichtverletzung sowohl abmahnen als auch kündigen?
  4. Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen bei Abmahnungen?
  5. Für welchen Weg soll man sich bei einer Abmahnung entscheiden?
  6. Muss man vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen?
  7. Wer muss die Abmahnung unterschreiben?
  8. Ist der Empfänger einer Abmahnung verpflichtet, diese zu unterzeichnen?
  9. Dürfen in einer Abmahnung mehrere Verstöße enthalten sein?
  10. Müssen Fristen beachtet werden, wenn man sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchte?

Benötigen Sie Antworten auf diese oder ähnliche Fragen, so können Sie mich gerne kontaktieren. Ich habe die passenden Lösungen.

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ERFAHRUNGEN MEINER KLIENTEN VON ANWALT.DE

Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Helen Althoff

«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

«Meine Erwartungen wurden übertroffen. Wer zu seinem Recht kommen möchte und dabei jemanden an seiner Seite haben will, der dazu auch menschlich überzeugt, transparent, zuverlässig, gewissenhaft arbeitet und ehrgeizig für Sie kämpft, ist bei Frau Althoff an der richtigen Stelle. Vielen Dank für alles.»

Weitere Erfahrungsberichte von anwalt.de finden Sie hier.

Rechtberatung für Arbeitnehmer & Arbeitgeber bei einer Abmahnung

Abmahnungen sind nicht nur Sanktionsmittel, die von Arbeitgebern genutzt werden. Auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Arbeitgeber bei Pflichtverstößen abzumahnen. Soweit Abmahnungen den Weg zu einer Kündigung ebnen sollen, ist es äußerst wichtig, die Abmahnungen rechtssicher zu formulieren. Andernfalls besteht das Risiko, in einem späteren Prozess allein aufgrund einer fehlerhaften Abmahnung zu unterliegen.

Der Empfänger einer Abmahnung sollte die Situation ernst nehmen. Zunächst sollte geklärt werden, ob die Abmahnung unwirksam ist. Anschließend sollte entschieden werden, welche strategischen Schritte unternommen werden sollten. Auch an dieser Stelle können die falschen Entscheidungen kontraproduktiv sein.

Durch fachkundige Unterstützung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in München können schwerwiegende Fehler im Vorfeld bereits vermieden werden.

Aus diesen Gründen brauchen mich Arbeitgeber

  1. zur rechtssicheren Erstellung von Abmahnungen
  2. zur Vermeidung von Gegenreaktionen der Arbeitnehmer
  3. zur effektiven Vorbereitung eines künftigen Kündigungsausspruchs
  4. zur Abwehr von Angriffen

Aus diesen Gründen brauchen mich Arbeitnehmer

  1. zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen
  2. zur Abklärung der strategischen Vorgehensweise
  3. zur rechtlichen Unterstützung bei unberechtigten Abmahnungen

Warum ist eine Abmahnung immer mit Vorsicht zu genießen?

Wirksame Abmahnungen können den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gefährden. Abmahnungen können Vorboten einer Kündigung sein. Soweit Kündigungen einer vorherigen Abmahnung bedürfen, könnte die Gefahr bestehen, beim nächsten Verstoß eine Kündigung zu erhalten. Ob vorab abgemahnt werden muss oder ob eine oder mehrere Abmahnungen zuvor erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

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FAQ – Häufige Fragen meiner Klienten

Eine Abmahnung kann unterschiedliche Zwecke verfolgen. Der Abmahnende kann durch die Abmahnung einen Warnschuss abgeben. Damit soll der anderen Vertragspartei klar vor Augen geführt werden, dass dieses Fehlverhalten nicht geduldet wird. Andererseits kann der Abmahnende die Abmahnung auch dazu verwenden, um eine wirksame Kündigung vorzubereiten.

Nein. Abmahnungen können mündlich, in Textform oder aber auch schriftlich erfolgen. Allerdings sollte bei der jeweiligen Wahl der Vorgehensweise die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines etwaigen Rechtsstreits bedacht werden.

Es gibt bei Abmahnungen in der Regel keine Verjährungsfristen. Wie lange eine Abmahnung jedoch rechtlich relevant ist, hängt vom Einzelfall ab. Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen, so muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer vorab abgemahnt werden muss. Wenn dem so ist, darf der zeitliche Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung nicht zu lange sein. Andernfalls kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Es muss zwischen berechtigten und unberechtigten Abmahnungen unterschieden werden. Berechtigte Abmahnung müssen aus der Personalakte entfernt werden, unberechtigte Abmahnungen grundsätzlich nicht. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer aber trotzdem die Entfernung einer berechtigten Abmahnung erzwingen, soweit kein berechtigtes Interesse mehr an der weiteren Aufbewahrung besteht.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen.

Soweit die Abmahnung eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für eine künftige Kündigung darstellt, muss dem Abmahnempfänger in der Regel zumindest die Möglichkeit der Besserung eingeräumt werden. Andernfalls riskiert der Abmahnende die Unwirksamkeit der Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.

Es gibt keine festen Fristen, innerhalb derer ein Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen muss. Ein Arbeitgeber kann daher auch Pflichtverstöße, die bereits lange zurückliegen, zum Gegenstand einer Abmahnung machen. Dies kann zum Beispiel in Kündigungsschutzprozessen über eine verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers der Fall sein. Wenn sich die Parteien im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs auf eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses einigen oder falls der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess gewinnt, möchte der Arbeitgeber möglicherweise den streitigen Pflichtverstoß abmahnen. Die Abmahnung kann dann Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs sein oder (soweit ein Urteil zugunsten des Arbeitnehmers ergeht) einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Gleiches gilt für den Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer können Pflichtverstöße des Arbeitgebers abmahnen. Es gibt auch insoweit grundsätzlich keine Fristen, die einzuhalten sind, wenn eine Abmahnung wegen eines Vertragsverstoßes des Arbeitgebers erteilt wird (z.B. bei einer Verzögerung der Lohnzahlung, aber Achtung: Etwaige Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei einem Zahlungsanspruch) müssen dennoch zwingend beachtet werden, andernfalls können diese Ansprüche dann nicht mehr durchgesetzt werden.). Es ist damit zwingend zwischen der Erteilung einer Abmahnung und der Durchsetzung von Ansprüchen zu differenzieren! Dennoch sollte bei Abmahnungen nicht zu lange zugewartet werden, damit der Empfänger der Abmahnung nicht davon ausgehen kann, dass sein Fehlverhalten vom Vertragspartner toleriert wird.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
089-54 54 47 07



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