Anwalt Abmahnung
✓ Rechtssichere Erstellung von Abmahnungen
✓ Effektive Vorbereitung von Gegenreaktionen
✓ Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen
✓ Abklärung der strategischen Vorgehensweise
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Arbeitgeber oder aber auch Arbeitnehmer auf einen Pflichtverstoß der anderen Vertragspartei reagieren können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, eine Abmahnung zu erteilen. Diese soll dem anderen Vertragspartner zeigen, dass ein derartiges pflichtwidriges Verhalten nicht geduldet wird. Im Wiederholungsfalle muss mit Sanktionen gerechnet werden, die sogar zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können.
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Abmahnungen sind nicht nur Sanktionsmittel, die von Arbeitgebern genutzt werden. Auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Arbeitgeber bei Pflichtverstößen abzumahnen. Soweit Abmahnungen den Weg zu einer Kündigung ebnen sollen, ist es äußerst wichtig, die Abmahnungen rechtssicher zu formulieren. Andernfalls besteht das Risiko, in einem späteren Prozess allein aufgrund einer fehlerhaften Abmahnung zu unterliegen.
Der Empfänger einer Abmahnung sollte die Situation ernst nehmen. Zunächst sollte geklärt werden, ob die Abmahnung unwirksam ist. Anschließend sollte entschieden werden, welche strategischen Schritte unternommen werden sollten. Auch an dieser Stelle können die falschen Entscheidungen kontraproduktiv sein.
Durch fachkundige Unterstützung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in München können schwerwiegende Fehler im Vorfeld bereits vermieden werden.
Wirksame Abmahnungen können den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gefährden. Abmahnungen können Vorboten einer Kündigung sein. Soweit Kündigungen einer vorherigen Abmahnung bedürfen, könnte die Gefahr bestehen, beim nächsten Verstoß eine Kündigung zu erhalten. Ob vorab abgemahnt werden muss oder ob eine oder mehrere Abmahnungen zuvor erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
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Eine Abmahnung kann unterschiedliche Zwecke verfolgen. Der Abmahnende kann durch die Abmahnung einen Warnschuss abgeben. Damit soll der anderen Vertragspartei klar vor Augen geführt werden, dass dieses Fehlverhalten nicht geduldet wird. Andererseits kann der Abmahnende die Abmahnung auch dazu verwenden, um eine wirksame Kündigung vorzubereiten.
Nein. Abmahnungen können mündlich, in Textform oder aber auch schriftlich erfolgen. Allerdings sollte bei der jeweiligen Wahl der Vorgehensweise die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines etwaigen Rechtsstreits bedacht werden.
Es gibt bei Abmahnungen in der Regel keine Verjährungsfristen. Wie lange eine Abmahnung jedoch rechtlich relevant ist, hängt vom Einzelfall ab. Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen, so muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer vorab abgemahnt werden muss. Wenn dem so ist, darf der zeitliche Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung nicht zu lange sein. Andernfalls kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Es muss zwischen berechtigten und unberechtigten Abmahnungen unterschieden werden. Berechtigte Abmahnung müssen aus der Personalakte entfernt werden, unberechtigte Abmahnungen grundsätzlich nicht. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer aber trotzdem die Entfernung einer berechtigten Abmahnung erzwingen, soweit kein berechtigtes Interesse mehr an der weiteren Aufbewahrung besteht.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen.
Soweit die Abmahnung eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für eine künftige Kündigung darstellt, muss dem Abmahnempfänger in der Regel zumindest die Möglichkeit der Besserung eingeräumt werden. Andernfalls riskiert der Abmahnende die Unwirksamkeit der Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.