Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Helen Althoff

So läuft Ihre arbeitsrechtliche Beratung ab – verständlich, strukturiert, individuell

Arbeitszeugnisse können das berufliche Fortkommen des betroffenen Arbeitnehmers positiv wie auch negativ beeinflussen. Ausgestellte Zeugnisse können den gewünschten weiteren beruflichen Werdegang fördern oder aber dazu führen, dass man nicht zu den erhofften Vorstellungsgesprächen eingeladen wird. In manchen Fällen ist es für Arbeitnehmer auch wichtig, ob sich im Arbeitszeugnis eine Wertschätzung für die erbrachten Leistungen und für den sozialen Umgang erkennen lässt. Aus diesem Grunde ist es wichtig, Zeugnisse inhaltlich zu überprüfen und im Falle von rechtswidrigen Fehlern auch korrigieren zu lassen.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

„Mein Anspruch ist es, Menschen in schwierigen beruflichen Situationen nicht nur rechtlich stark zu machen – sondern ihnen auch das Gefühl zu geben, gut verstanden und individuell begleitet zu werden.“

Mehr über Helen Althoff .

Arbeitszeugnis prüfen & korrigieren München - Anwalt Althoff

Warum Mandantinnen und Mandanten mir vertrauen:

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1. Erstgespräch – Zuhören, verstehen, einordnen

Im Erstkontakt – telefonisch oder persönlich – schildern Sie mir Ihre Situation. Ich nehme mir Zeit, höre genau zu und stelle gezielte Fragen. Ob Sie als Arbeitgeber Unterstützung bei Personalentscheidungen benötigen oder als Arbeitnehmer vor einer Kündigung stehen: In diesem Gespräch schaffe ich die Grundlage für eine rechtlich fundierte und zugleich menschlich nachvollziehbare Begleitung.

2. Aufnahme des Sachverhalts – Gründlich, strukturiert, verständlich

Ich erfasse alle relevanten Informationen zu Ihrem Fall: Verträge, Schriftverkehr, Gesprächsprotokolle, Abmahnungen oder Kündigungsschreiben. Dabei achte ich auf Details, die häufig übersehen werden – sei es in der Personalarbeit oder im Arbeitsalltag. Nur auf einer vollständigen Informationsgrundlage kann eine tragfähige Lösung entstehen.

3. Individuelle Rechtsberatung – Klar, lösungsorientiert, transparent

Ich erkläre Ihnen verständlich, welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten bestehen – ob als Arbeitgeber mit Personalverantwortung oder als Beschäftigter mit Sorgen um die berufliche Zukunft. Ich zeige auf, welche juristischen Schritte erfolgversprechend sind, welche Risiken bestehen und welche Alternativen denkbar wären – etwa Abmahnungen, Abfindungsangebote oder befristete Regelungen.

4. Entwicklung einer Strategie – Auf Ihre Interessen abgestimmt

Ich entwickle mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, die Ihren Zielen gerecht wird: Wollen Sie als Arbeitgeber rechtssicher handeln oder einen Streit vermeiden? Möchten Sie als Arbeitnehmer Ihre Position stärken oder eine gütliche Einigung erreichen? Ich berate Sie auf Augenhöhe und mit Erfahrung aus beiden Perspektiven – unternehmerisch wie auch arbeitnehmerorientiert.

5. Verhandlung oder gerichtliche Vertretung – Mit Nachdruck, aber lösungsorientiert

Ich vertrete Ihre Interessen konsequent – sei es in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Betriebsrat, einem Anwalt der Gegenseite oder direkt vor dem Arbeitsgericht. Ob es um Kündigungsschutz, Vertragsbeendigungen, Zahlungsansprüche oder ein Zeugnis geht: Ich kämpfe für Ihre Position mit Nachdruck und Sachverstand.

6. Nachbereitung und weitere Begleitung – Verlässlich, auch nach dem Termin

Nach dem Termin erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Zusammenfassung und klare Handlungsempfehlungen. Auch wenn sich die Lage ändert oder neue Fragen auftauchen – ich bleibe Ihre Ansprechpartnerin und begleite Sie durch alle weiteren Schritte.

Mein Ziel: Praktische Lösungen, klare Kommunikation und echte Unterstützung

Ich unterstütze Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, Konflikte professionell zu klären und rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Mein Anspruch: Ihnen Orientierung, Handlungsspielraum und Sicherheit zu geben – damit Sie auch in schwierigen Situationen souverän bleiben.

Ihre Helen Althoff – Fachanwältin für Arbeitsrecht

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ERFAHRUNGEN MEINER KLIENTEN VON ANWALT.DE

Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Helen Althoff

von R. A. März, 2025

«Ich kann Frau Helen Althoff als Fachanwältin für Arbeitsrecht in München nur wärmstens empfehlen. Ihre langjährige Erfahrung und ihr tiefgehendes Fachwissen haben mir in einer komplizierten Kündigungsschutzangelegenheit sehr geholfen.

Termine wurden flexibel und schnell vergeben, und Frau Althoff war stets erreichbar und bereit, alle meine Fragen zu beantworten. Dank ihrer Unterstützung konnte ich meine Rechte erfolgreich durchsetzen. Ich bin mehr als zufrieden und werde mich bei zukünftigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen definitiv wieder an sie wenden.

Vielen Dank, Frau Althoff!

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Häufige Fragen zur arbeitsrechtlichen Beratung – direkt beantwortet

Eine Beratung ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie eine Kündigung, Abmahnung, Vertragsänderung oder einen Konflikt im Arbeitsverhältnis erleben. Auch als Arbeitgeber sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen – etwa vor einer Trennung, bei Vertragsgestaltung oder zur Konfliktprävention.

Nein. Im Gegenteil: Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern und Handlungsspielräume ausschöpfen – sei es zur Vermeidung einer Kündigung oder für eine strategisch kluge Verhandlungsführung.

Die Beratung folgt einem klar strukturierten Ablauf: Erstgespräch – Sachverhaltsaufnahme – rechtliche Einschätzung – Strategieentwicklung – außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung – Nachbereitung. So wissen Sie jederzeit, wo Sie stehen und was der nächste Schritt ist.

Ja. Ich berate und vertrete sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber – mit dem Blick für das Wesentliche, die jeweilige Perspektive und praktikable Lösungen. Das gilt sowohl bei außergerichtlichen Regelungen als auch in gerichtlichen Verfahren.

In dringenden Fällen – z. B. bei einer Kündigung – vergebe ich in der Regel kurzfristige Termine. Kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder per E-Mail. Auch Video-Beratung ist möglich.

Hilfreich sind z. B. der Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Gesprächsprotokolle oder sonstiger relevanter Schriftverkehr. Aber auch ohne Unterlagen können wir mit einer ersten Einschätzung starten.

Ein erstes Beratungsgespräch dauert in der Regel 45–60 Minuten. Je nach Fall kann die Begleitung aber auch längerfristig und mehrstufig erfolgen – etwa bei gerichtlichen Verfahren oder umfangreichen Verhandlungen.

Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich geregelt und werden transparent im Vorfeld mitgeteilt. Je nach Fall besteht ggf. die Möglichkeit von Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe – ich kläre Sie dazu auf.

Ja. Ich begleite Sie nicht nur außergerichtlich, sondern vertrete Sie auch engagiert und mit Erfahrung vor dem Arbeitsgericht – in allen Instanzen.

Noch Fragen?
Schreiben Sie mir gern oder rufen Sie direkt an.
Ich bin persönlich für Sie da.

089-54 54 47 07



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