Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (gel­ber Schein) ist ein Do­ku­ment, wel­ches vom Arzt aus­ge­stellt wird. Die­ses muss dem Ar­beit­ge­ber über­reicht wer­den. Die ein­zu­hal­ten­den Fris­ten er­ge­ben sich aus dem Ge­setz. Ab­wei­chen­de Re­ge­lun­gen sind mög­lich. Frag­lich ist:

  • Wel­chen Be­weis­wert hat eine in Deutsch­land er­teil­te Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung?
  • Kann der Be­weis­wert ge­kippt wer­den?
  • Was ist der Un­ter­schied zwi­schen einer Erst- bzw. Fol­ge­be­schei­ni­gung?
  • Hat der Ar­beit­ge­ber einen An­spruch auf Mit­tei­lung der Er­kran­kung?
  • Wel­che Kon­troll­mög­lich­kei­ten ste­hen den Ar­beit­ge­bern zu?
  • Wel­che In­for­ma­ti­ons­an­sprü­che ste­hen den Ar­beit­ge­bern zu?
  • Wel­che Rechts­fol­gen kön­nen bei „Ge­fäl­lig­keits­be­schei­ni­gun­gen“ ein­tre­ten?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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