Kündigung während Krankheit – Irrtümer, Rechte & Krankengeld
Viele Arbeitnehmer glauben, sie seien während einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) vor einer Kündigung geschützt. Das ist ein Mythos. Eine Kündigung kann sowohl während als auch wegen einer Krankheit rechtmäßig ausgesprochen werden. Der „Gelbe Schein“ bietet keinen generellen Kündigungsschutz.
Inhalt dieses Artikels:
Zugang der Kündigung im Krankenstand
Der Arbeitgeber darf Ihnen die Kündigung auch dann per Post schicken oder durch einen Boten einwerfen lassen, wenn Sie mit Grippe im Bett liegen oder im Krankenhaus sind.
Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit (z. B. Reha oder Klinikaufenthalt) unbedingt dafür, dass eine Vertrauensperson Ihren Briefkasten leert, damit Sie keine Fristen verpassen.
Kündigung WEGEN Krankheit
Der Arbeitgeber kann nicht nur während, sondern auch wegen der Krankheit kündigen (personenbedingte Kündigung). Dies ist jedoch an sehr strenge Hürden geknüpft. Eine einfache Grippe reicht niemals aus.
Vor einer solchen Kündigung muss der Arbeitgeber fast immer ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt haben. Fehlt dieses, ist die Kündigung oft unwirksam.
Lohnfortzahlung & Krankengeld
Endet das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung, stellt sich die Frage nach dem Geld:
- Bis zum Ende der Frist: Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (max. 6 Wochen) bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses leisten.
- Nach dem Ende der Frist: Sind Sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse in der Regel Krankengeld (auch wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht ausgeschöpft waren, da kein Arbeitgeber mehr da ist).
Wichtige Fristen für Kranke
Krankheit hemmt keine Fristen! Wenn Sie die Kündigung erhalten, müssen Sie sofort handeln, auch wenn Sie sich schlecht fühlen.
- 3-Wochen-Frist für die Klage: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit dem Zugang des Briefes, nicht erst mit Ihrer Genesung!
- Arbeitsagentur: Sie müssen sich arbeitssuchend melden. Solange Sie krankgeschrieben sind, ist die persönliche Meldung oft nicht möglich/nötig, aber Sie müssen dies telefonisch oder online unverzüglich mitteilen und die AU-Bescheinigung vorlegen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was, wenn ich die Kündigung im Briefkasten erst spät entdecke?
Wenn Sie unverschuldet (z. B. Krankenhaus, Koma, ungeplante Abwesenheit ohne Vertretungsmöglichkeit) die Klagefrist versäumt haben, können Sie einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen. Dies ist jedoch streng geregelt.
Bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Nein. Wer vom Arbeitgeber (betriebs- oder personenbedingt) gekündigt wird, erhält in der Regel keine Sperrzeit. Voraussetzung ist, dass Sie nicht „verhaltensbedingt“ (z. B. wegen vorgetäuschter Krankheit) gekündigt wurden.
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