Erfindung
Eine Erfindung ist eine technische Neuerung, die ein konkretes Problem auf neuartige Weise löst. Sie muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein, um rechtlich geschützt werden zu können – z. B. durch ein Patent. Im Arbeitsverhältnis stellt sich zudem die Frage, ob es sich um eine sogenannte Diensterfindung handelt, mit besonderen Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was gilt als Erfindung?
Technische Lösungsansätze
Eine Erfindung liegt vor, wenn eine neue technische Lösung für ein konkretes Problem entwickelt wurde. Dies kann ein neues Gerät, ein Verfahren, eine Substanz oder eine Kombination daraus sein. Reine Ideen, Theorien oder ästhetische Gestaltungen gelten nicht als Erfindungen im rechtlichen Sinne.
Voraussetzungen für Patentschutz
Damit eine Erfindung patentfähig ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Neuheit: Die Erfindung darf nicht Teil des bestehenden Standes der Technik sein.
- Erfinderische Tätigkeit: Sie darf für Fachleute nicht naheliegend sein.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss praktisch nutzbar sein.
Erfinder und Rechte
Wer gilt als Erfinder?
Als Erfinder gilt die Person, die die wesentlichen schöpferischen Beiträge zur Entwicklung geleistet hat. Die Erfinderstellung ist unabhängig davon, ob ein Patent angemeldet wird. In Deutschland genießt der Erfinder das sogenannte Erfinderpersönlichkeitsrecht.
Übertragung von Rechten
Erfinder können die Nutzungsrechte an ihrer Erfindung vertraglich auf Dritte übertragen. Bei Arbeitnehmern erfolgt dies unter bestimmten Bedingungen automatisch im Rahmen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG), sofern es sich um eine Diensterfindung handelt.
Erfindung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist insbesondere die Diensterfindung relevant. Sie entsteht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, stehen dem Arbeitnehmer Vergütungsansprüche zu. Die Bewertung und Einstufung erfolgen nach objektiven Kriterien, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Nutzens.
Konfliktpotenzial und Pflichten
Typische Streitpunkte im Arbeitsverhältnis betreffen die:
- korrekte Einstufung als Dienst- oder freie Erfindung
- rechtzeitige Meldung der Erfindung
- Höhe der Vergütung
Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über Rechte und Meldepflichten aufklären, während Arbeitnehmer ihre kreativen Leistungen dokumentieren sollten.
Fazit
Erfindungen spielen eine bedeutende Rolle in der Innovations- und Wirtschaftswelt. Sie unterliegen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere, wenn sie im Kontext eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Das Arbeitsrecht sorgt mit speziellen Vorschriften für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Umgang mit geistigem Eigentum.