Diensterfindung

Der Begriff Diensterfindung beschreibt eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit macht. Solche Erfindungen unterliegen in Deutschland dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) und sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer mit spezifischen Rechten und Pflichten verbunden.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage bildet das ArbnErfG. Es unterscheidet zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen. Eine Diensterfindung liegt dann vor, wenn sie im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers gemacht wurde – insbesondere, wenn die Erfindung auf betrieblichen Aufgaben oder Erfahrungen basiert.

Unterscheidung: Diensterfindung vs. freie Erfindung

Eine Diensterfindung entsteht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu melden. Eine freie Erfindung hingegen steht dem Arbeitnehmer grundsätzlich allein zu – sofern sie eindeutig außerhalb der dienstlichen Aufgaben entwickelt wurde.

Rechte und Pflichten

Nach Eingang der Erfindungsmeldung kann der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch nehmen. Dies muss innerhalb von vier Monaten nach der Meldung schriftlich erfolgen. Mit der Inanspruchnahme gehen die Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber über – dieser ist im Gegenzug verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Die Höhe der Vergütung hängt ab von:

  • dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung
  • dem Anteil des Arbeitnehmers an der Erfindungsleistung
  • der Verwendung im Unternehmen

Für die Berechnung der Vergütung existieren Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die als Orientierungshilfe dienen.

Relevanz im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht hat die Diensterfindung besondere Bedeutung, da sie Fragen des geistigen Eigentums, des Vergütungsanspruchs und der Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers berührt. Die Regelungen im ArbnErfG stellen sicher, dass der Arbeitgeber als wirtschaftlich Nutzungsberechtigter geschützt ist, während der Arbeitnehmer für seine Innovationsleistung fair entlohnt wird.

Typische Konfliktfelder

In der Praxis entstehen häufig Streitigkeiten über:

  • die Einstufung als Dienst- oder freie Erfindung
  • die angemessene Höhe der Erfindervergütung
  • unterlassene oder verspätete Inanspruchnahme

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, ein standardisiertes Verfahren zur Erfindungsmeldung und -bewertung zu etablieren. Arbeitnehmer wiederum sollten ihre Rechte kennen und Erfindungen stets dokumentieren.

Fazit

Die Diensterfindung regelt das Spannungsfeld zwischen Innovation und Arbeitsverhältnis. Sie stellt sicher, dass Arbeitgeber Erfindungen nutzen dürfen, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen, während Arbeitnehmer für ihren Beitrag entlohnt werden. Im Arbeitsrecht ist sie ein zentraler Punkt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

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Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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