Mobbing am Arbeitsplatz – Definition, Beweise & rechtliche Schritte
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet das systematische, fortgesetzte und zielgerichtete Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Ziel oder Effekt ist es, die betroffene Person psychisch zu belasten, auszugrenzen und letztlich aus dem Betrieb zu drängen. Das Arbeitsrecht schützt Betroffene vor dieser massiven Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Inhalt dieses Artikels:
Abgrenzung: Was ist Mobbing, was ein Konflikt?
Nicht jede schlechte Stimmung, jeder laute Wortwechsel oder einmalige Streit ist juristisch gesehen Mobbing. Arbeitsgerichte legen hier strenge Maßstäbe an.
Mobbing durch Vorgesetzte (Bossing) vs. Kollegen
Die Schikane am Arbeitsplatz kann aus verschiedenen Richtungen kommen. Die Herkunft bestimmt, wie der Arbeitgeber haften muss.
- Bossing: Wenn das Mobbing durch Vorgesetzte ausgeübt wird, spricht man von Bossing. Dies ist besonders perfide, da der Chef das Direktionsrecht missbraucht (z.B. durch unlösbare Aufgaben oder systematische Abmahnungen).
- Mobbing durch Kollegen: Geht die Belästigung von gleichgestellten Mitarbeitern aus, greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wird er informiert, muss er einschreiten und den Mobber sanktionieren (Abmahnung, Versetzung, bis hin zur Kündigung).
Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz? (Beweise)
Das größte Problem in Mobbing-Prozessen ist die Beweislast. Der betroffene Arbeitnehmer muss die systematischen Schikanen vor Gericht beweisen. Gehen Sie strategisch vor:
- Mobbing-Tagebuch führen: Notieren Sie jeden Vorfall detailliert (Datum, Uhrzeit, Ort, was genau gesagt/getan wurde, wer dabei war).
- Zeugen suchen: Bitten Sie wohlgesonnene Kollegen, Vorfälle zu bezeugen.
- Schriftverkehr sichern: Drucken Sie beleidigende E-Mails oder Chatverläufe aus.
- Ärztliche Atteste: Lassen Sie psychische und physische Beschwerden (Schlaflosigkeit, Burnout) von Ihrem Arzt dokumentieren.
Rechte: Unterlassung & Schadensersatz bei Mobbing
Ist das Mobbing nachweisbar, stehen dem Arbeitnehmer weitreichende arbeitsrechtliche Instrumente zur Verfügung:
1. Beschwerderecht (§ 84 BetrVG): Sie haben das Recht, sich beim Arbeitgeber oder Betriebsrat formell zu beschweren. Der Arbeitgeber muss die Situation prüfen und Abhilfe schaffen.
2. Anspruch auf Unterlassung: Sie können gerichtlich durchsetzen, dass bestimmte Verhaltensweisen gestoppt werden.
3. Schadensersatz & Schmerzensgeld: Führt das Mobbing zu gesundheitlichen Schäden (z.B. Therapiekosten) oder einem Verdienstausfall, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Handelt es sich um schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, sprechen Gerichte zudem Schmerzensgeld zu.
Kündigung wegen Mobbing
Mobbing führt oft zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, jedoch auf unterschiedlichen Wegen:
- Kündigung des Mobbers: Der Arbeitgeber kann und muss bei schwerem Mobbing dem Täter verhaltensbedingt (ggf. sogar fristlos) kündigen.
- Eigenkündigung des Opfers: Kündigen Sie selbst, weil der Arbeitgeber Sie nicht schützt, können Sie unter Umständen eine Abfindung oder Schadensersatz erstreiten. Wichtig: Vor einer Eigenkündigung unbedingt anwaltlichen Rat einholen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden!
- Aufhebungsvertrag: Oft ist ein sauber ausgehandelter Aufhebungsvertrag mit einer guten Abfindung der beste Weg, um aus dem toxischen Umfeld herauszukommen.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich zu Hause bleiben, wenn ich gemobbt werde?
Ja, in Extremfällen besteht ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung. Das bedeutet, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht trotz konkreter Beschwerden nicht nachkommt und die psychische Belastung unzumutbar ist, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben, behalten aber Ihren Lohnanspruch. Lassen Sie sich hierbei aber vorher rechtlich absichern!
Was tun, wenn der Betriebsrat nicht hilft?
Wenn innerbetriebliche Stellen versagen, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ein Anwaltsschreiben an den Arbeitgeber erzwingt in der Regel sofortiges Handeln und dokumentiert die Missstände formell.
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