Insolvenz des Arbeitgebers – Gehalt, Kündigung & Insolvenzgeld
Die Arbeitgeberinsolvenz tritt ein, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Für Arbeitnehmer bedeutet dies jedoch nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. An die Stelle des Chefs tritt meist ein vorläufiger Insolvenzverwalter. Um Gehaltsausfälle abzufedern, springt die Agentur für Arbeit mit dem Insolvenzgeld ein.
Inhalt dieses Artikels:
Wer zahlt mein Gehalt? (Insolvenzgeld)
Kann der Arbeitgeber die Löhne nicht mehr zahlen, sind diese für maximal drei Monate durch das Insolvenzgeld gesichert. Es entspricht der Höhe des Netto-Entgelts (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze).
Nach Ablauf der drei Monate Insolvenzgeldzeitraum muss das Gehalt wieder aus der Insolvenzmasse bezahlt werden – ist dort kein Geld mehr, droht oft die Freistellung.
Kündigungsschutz in der Insolvenz
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit der Insolvenz automatisch alle Arbeitsverhältnisse enden. Das stimmt nicht: Sie bestehen fort. Allerdings gelten Besonderheiten gemäß § 113 Insolvenzordnung (InsO).
- Kündigungsgrund: Der Insolvenzverwalter kündigt meist aus betriebsbedingten Gründen (z.B. Betriebsschließung oder Sanierungskonzept).
- Maximale Kündigungsfrist: Egal was im Arbeitsvertrag steht (z.B. „6 Monate zum Quartalsende“) – in der Insolvenz beträgt die Kündigungsfrist maximal 3 Monate zum Monatsende.
Vergleich: Normalfall vs. Insolvenz
Die Spielregeln ändern sich, sobald der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt:
Was passiert mit alten Ansprüchen (Überstunden/Urlaub)?
Hier wird es bitter: Ansprüche, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind (z. B. nicht ausgezahlte Überstunden, altes Gehalt vor dem Insolvenzgeldzeitraum), werden zu sogenannten Insolvenzforderungen.
Das bedeutet: Sie müssen diese Forderungen zur „Insolvenztabelle“ anmelden. Am Ende des Verfahrens (oft Jahre später) erhalten Sie darauf meist nur eine geringe Quote (oft im einstelligen Prozentbereich). Sie gehen also weitgehend verloren.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich fristlos kündigen, wenn kein Gehalt kommt?
Ja, grundsätzlich berechtigt ein erheblicher Gehaltsrückstand zur fristlosen Eigenkündigung. Aber Vorsicht: Klären Sie vorher mit der Arbeitsagentur ab, ob Ihnen dadurch Nachteile beim Insolvenzgeld entstehen.
Bin ich krankenversichert?
Ja. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, läuft die Versicherung weiter. Auch während des Bezugs von Insolvenzgeld zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge.
Firma pleite – Kündigung erhalten?
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