Höchstarbeitszeit im Arbeitsrecht: gesetzliche Grenzen & Ausnahmen

Die Höchstarbeitszeit ist im Arbeitsrecht ein zentraler Schutzmechanismus für Arbeitnehmer. Sie soll die Gesundheit schützen, Überlastung verhindern und eine ausgewogene Work-Life-Balance ermöglichen. Gesetzlich geregelt ist sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das klare Vorgaben zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie zu Ausnahmen macht.

Gesetzliche Grundlage: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Die wichtigsten Regelungen zur Höchstarbeitszeit finden sich im ArbZG. Es gilt für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von Branche oder Qualifikation. Ausgenommen sind z. B. leitende Angestellte, Chefärzte oder bestimmte Beamte.

Wie lange darf gearbeitet werden?

  • Maximal 8 Stunden täglich (§ 3 ArbZG)
  • Ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden

Die Arbeitszeit umfasst alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geleistet werden – also auch Vor- und Nachbereitung, Reisezeiten bei Dienstreisen (sofern angeordnet) und Betriebsversammlungen.

Wochenarbeitszeit – wie viel ist erlaubt?

Bei einer 6-Tage-Woche ergibt sich aus den oben genannten Regelungen eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Mit Ausdehnung auf 10 Stunden täglich steigt sie theoretisch auf 60 Stunden, muss aber im Durchschnitt wieder auf 48 Stunden zurückgeführt werden.

Ruhezeiten und Pausen

Ergänzend zur Höchstarbeitszeit schreibt das ArbZG vor:

  • Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit (§ 5 ArbZG)
  • Pausenregelung:
    • ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
    • ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause (§ 4 ArbZG)

Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und dürfen nicht an deren Ende „angehängt“ werden.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt branchenspezifische und betriebliche Ausnahmen:

  • Pflege, Gesundheitswesen und Notdienste dürfen abweichende Regelungen haben
  • Tarifverträge können in bestimmten Fällen die Höchstarbeitszeit überschreiten
  • Notfälle und Katastrophenschutz erlauben vorübergehende Überschreitungen

In solchen Fällen sind Ausgleichszeiträume zwingend erforderlich, um die durchschnittliche Arbeitszeitgrenze einzuhalten.

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die Höchstarbeitszeit können rechtliche Folgen haben:

  • Bußgelder bis zu 15.000 € (§ 22 ArbZG)
  • bei vorsätzlicher Gefährdung auch Strafverfolgung (§ 23 ArbZG)
  • Ansprüche auf Schadensersatz oder Ruhezeitnachgewährung durch Arbeitnehmer

Die Verantwortung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.

Fazit: Höchstarbeitszeit als Instrument des Gesundheitsschutzes

Die Höchstarbeitszeit ist im Arbeitsrecht ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Sie sorgt für rechtliche Klarheit, Planungssicherheit und dient dem langfristigen Erhalt der Arbeitskraft. Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Grenzen einzuhalten – Arbeitnehmer haben das Recht auf Arbeitszeiten, die ihrer Gesundheit nicht schaden.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

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Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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