Güteverhandlung im Arbeitsrecht: Ablauf, Ziele & Bedeutung
Die Güteverhandlung ist ein verpflichtender Verfahrensschritt im arbeitsgerichtlichen Prozess. Sie dient der einvernehmlichen Streitbeilegung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch vor einem offiziellen Urteil. Im Arbeitsrecht ist sie gesetzlich in § 54 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt und bildet den Auftakt eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
Zweck der Güteverhandlung
Ziel der Güteverhandlung ist es, Rechtsstreitigkeiten möglichst frühzeitig beizulegen, um langwierige Verfahren und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die Güteverhandlung bietet beiden Parteien die Möglichkeit, in einem informellen Rahmen mit Hilfe des Gerichts eine Lösung zu finden – etwa durch einen Vergleich oder die Rücknahme der Klage.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 54 Abs. 1 ArbGG muss jeder arbeitsrechtliche Prozess mit einer Güteverhandlung beginnen. Das bedeutet: Bevor das Gericht zur eigentlichen mündlichen Verhandlung übergeht, findet ein Güteversuch statt. Die Teilnahme ist verpflichtend – ein Nichterscheinen kann prozessuale Nachteile mit sich bringen.
Wie läuft eine Güteverhandlung ab?
Der Ablauf der Güteverhandlung unterscheidet sich in mehreren Punkten von einer streitigen Verhandlung:
- Sie findet meist ohne Anwesenheit von Zeugen oder Beweisaufnahme statt.
- Der Vorsitzende Richter leitet die Verhandlung allein (keine Kammerbesetzung).
- Es wird vorrangig lösungsorientiert verhandelt, nicht juristisch entschieden.
Typische Inhalte einer Güteverhandlung:
- Prüfung der Klage- und Verteidigungslage
- Bewertung von Risiken und Erfolgsaussichten
- Formulierung und Verhandlung eines Vergleichs
Mögliche Ergebnisse
Die Güteverhandlung kann in drei Richtungen verlaufen:
- Vergleich: Die Parteien einigen sich auf eine Lösung, etwa eine Abfindung, Zeugnisformulierung oder Vertragsbeendigung.
- Klage wird zurückgenommen: Der Kläger entscheidet sich gegen eine Fortführung des Verfahrens.
- Keine Einigung: Das Verfahren geht in die streitige Kammerverhandlung über.
Wird ein Vergleich geschlossen, erhält er die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Vorteile der Güteverhandlung
- Kostenersparnis: Ein Vergleich spart Anwalts- und Gerichtskosten.
- Zeitgewinn: Verfahren werden nicht unnötig in die Länge gezogen.
- Imagewahrung: Interne Konflikte müssen nicht öffentlich ausgetragen werden.
- Rechtsfrieden: Parteien trennen sich im besten Fall einvernehmlich.
Besonderheiten im Kündigungsschutzverfahren
In Kündigungsschutzklagen spielt die Güteverhandlung eine herausragende Rolle. In vielen Fällen wird hier über eine Abfindung verhandelt. Auch Formulierungen im Arbeitszeugnis, Resturlaub oder Freistellung können geregelt werden.
Fazit: Güteverhandlung als Chance zur Konfliktlösung
Die Güteverhandlung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Deeskalation. Sie schafft Raum für pragmatische Lösungen und ermöglicht eine einvernehmliche Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten – oft schneller, kostengünstiger und stressfreier als ein Urteil. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten diesen Verhandlungstermin als echte Chance zur Klärung nutzen.