Gleichstellungsbeauftragte im Arbeitsrecht: Aufgaben, Rechte & Mitwirkung

Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gesetzlich vorgesehene Funktion, insbesondere im öffentlichen Dienst, mit dem Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Im Arbeitsrecht nimmt sie eine besondere Rolle ein, da sie bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen mitwirkt und auf die Gleichstellungspolitik im Betrieb Einfluss nimmt.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Bestellung und Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich aus:

  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Bund
  • Landesgleichstellungsgesetzen (LGG) für die einzelnen Bundesländer
  • Teilweise auch Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen oder internen Richtlinien

Die Pflicht zur Bestellung besteht grundsätzlich in öffentlichen Verwaltungen ab 100 Beschäftigten, teilweise auch in anderen Bereichen mit Frauenförderplänen.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson und Kontrollinstanz für gleichstellungsrelevante Themen. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungen, Beförderungen und Einstellungen
  • Beratung von Mitarbeiterinnen bei Diskriminierung oder Benachteiligung
  • Initiativen zur Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Prüfung von Dienstvereinbarungen und Personalentscheidungen auf Gleichstellungsaspekte

Ihre Beteiligung ist nicht nur optional, sondern vielfach verpflichtend.

Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte

Die Gleichstellungsbeauftragte hat umfassende Informations- und Beteiligungsrechte, insbesondere bei:

  • Personalplanung und Stellenbesetzung
  • organisatorischen Umstrukturierungen
  • Erstellung von Gleichstellungsplänen

Sie ist frühzeitig einzubeziehen und kann Einwendungen und Stellungnahmen abgeben. In bestimmten Fällen hat sie ein Vetorecht, das die Personalmaßnahme vorübergehend stoppt.

Unabhängigkeit und Schutz

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und darf wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Sie genießt ähnlichen Schutz wie Betriebsratsmitglieder, etwa:

  • Kündigungsschutz nach §15 KSchG
  • Benachteiligungsverbot nach §16 AGG

Auch für Stellvertreterinnen gelten besondere Schutzvorschriften.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet eng mit dem Personalrat, Schwerbehindertenvertretungen und der Dienststellenleitung zusammen. Ziel ist eine ganzheitliche Personalpolitik, die Vielfalt und Gleichstellung fördert.

Fazit: Gleichstellung aktiv gestalten

Die Gleichstellungsbeauftragte spielt im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele. Sie wirkt auf Augenhöhe mit anderen Gremien an Entscheidungen mit, stärkt die Rechte von Frauen und sorgt für strukturelle Fairness im Berufsalltag. Ihre Beteiligung ist rechtlich abgesichert und in der Praxis ein wesentlicher Beitrag zu einer modernen und chancengerechten Arbeitswelt.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

ERFAHRUNGEN MEINER KLIENTEN
VON ANWALT.DE

«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

Weitere Erfahrungsberichte von anwalt.de finden Sie hier.

SIE KENNEN MICH VIELLEICHT AUS

Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner Galileo
Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner Zahnärztlicher Beziksverband
Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner hwk_muenchen-Logo
Logo_Akademie

Ich freue mich auf Ihre Anfrage
089-54 54 47 07



    (*) Pflichtfeld