Gerichtskostengesetz im Arbeitsrecht: Grundlagen, Kostenarten & Bedeutung
Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt die Erhebung von Gerichtskosten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Es ist damit fester Bestandteil des deutschen Kostenrechts und spielt eine wichtige Rolle für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich im Rahmen des Arbeitsrecht vor Gericht wiederfinden.
Was ist das Gerichtskostengesetz?
Das Gerichtskostengesetz ist ein Bundesgesetz, das bestimmt, welche Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren erhoben werden. Es betrifft zivil-, familien-, arbeits- und teilweise auch verwaltungsrechtliche Verfahren.
Anwendung im Arbeitsrecht
Obwohl für arbeitsgerichtliche Verfahren primär das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) gilt, kommt das GKG ergänzend zur Anwendung, wenn es um die gerichtlichen Kostenpositionen geht. In arbeitsrechtlichen Prozessen umfasst das z. B.:
- Gerichtskosten (Gebühren, Auslagen)
- Streitwertbezogene Berechnung der Gebühren
- Kosten bei Klage, Vergleich oder Berufung
Kostenstruktur nach dem GKG
Die wichtigsten Positionen, die durch das Gerichtskostengesetz geregelt werden, sind:
- Gerichtsgebühren: werden durch die Einreichung einer Klage oder eines Antrags ausgelöst
- Auslagen: z. B. für Zeugen, Sachverständige oder Akteneinsicht
- Kosten bei Vergleich: bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs entfällt ein Teil der Gerichtsgebühren
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem ökonomischen Interesse der Klage.
Besonderheiten vor dem Arbeitsgericht
Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht gibt es eine arbeitsrechtliche Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten richten sich aber weiterhin nach dem GKG. Weitere Merkmale:
- Gebühren entstehen erst mit mündlicher Verhandlung oder Urteilsverkündung
- Bei Klagerücknahme vor mündlicher Verhandlung: keine Gerichtsgebühr
- Ein Vergleich reduziert die Kosten auf 1 Gebühr statt 3
Streitwert und Kostenbeispiel
Die Gerichtsgebühren werden in Tabellenform im Kostenverzeichnis zum GKG geregelt. Beispiel:
- Streitwert 5.000 € = 3 Gerichtsgebühren à 241 € = 723 €
- Vergleich im Gütetermin = nur 1 Gebühr à 241 €
Daraus ergibt sich, dass sich frühe Einigungen auch finanziell lohnen.
Kostenhilfe und Ratenzahlung
Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Diese deckt Gerichts- und Anwaltskosten teilweise oder vollständig ab. Bei Gewährung kann eine Ratenzahlung angeordnet werden, wenn Einkommen vorhanden ist.
Fazit: Gerichtskostengesetz sorgt für Transparenz
Das Gerichtskostengesetz sorgt im Arbeitsrecht für Transparenz, Planbarkeit und Rechtssicherheit. Es regelt klar, wer was wann zu zahlen hat. Gerade bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig, die Kostenstruktur zu kennen und die Möglichkeit der Kostenhilfe zu prüfen.