Freistellung im Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten & Unterschiede
Die Freistellung im Arbeitsrecht ist ein praxisrelevantes Instrument, mit dem Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft von der Arbeitspflicht entbinden. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, jedoch entfällt die Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung sowie zwischen einseitiger und einvernehmlicher Regelung.
Was bedeutet Freistellung?
Eine Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden wird. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, etwa zur Erholung, zur Konfliktvermeidung oder im Rahmen einer Kündigung. Die Freistellung kann:
- einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen (z. B. nach Kündigung)
- einvernehmlich mit Zustimmung des Arbeitnehmers geregelt werden
Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen.
Unterschied: bezahlte vs. unbezahlte Freistellung
Bezahlte Freistellung
Bei der bezahlten Freistellung besteht der Lohnanspruch fort. Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, erhält aber weiterhin sein Gehalt. Beispiele:
- Resturlaubsausgleich bei Kündigung
- Freistellung zur Arbeitsplatzsuche
- Vertrauensschutz bei Trennungssituationen
Unbezahlte Freistellung
Bei der unbezahlten Freistellung entfällt der Vergütungsanspruch. Sie setzt in der Regel die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus. Gängige Gründe sind:
- Pflege naher Angehöriger
- berufliche Weiterbildung
- private Sabbaticals
Der Versicherungsschutz muss ggf. gesondert geregelt werden.
Freistellung nach Kündigung
Die wohl bekannteste Form ist die Freistellung während der Kündigungsfrist. Arbeitgeber möchten so vermeiden, dass Mitarbeiter sensible Daten einsehen oder Unruhe im Betrieb verursachen. Voraussetzungen sind u. a.:
- betriebliche Interessen
- Urlaubsansprüche oder Arbeitszeitkonten werden verrechnet
- schriftliche Erklärung mit Hinweis auf Fortzahlung der Bezahlung
Rechtsgrundlagen und Mitbestimmung
Es existieren keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen zur Freistellung, doch die Rechtsprechung und arbeitsvertragliche Klauseln haben klare Kriterien etabliert. Zu beachten ist:
- Betriebsrat muss ggf. beteiligt werden (§ 87 BetrVG)
- Kündigungsschutz bleibt während der Freistellung bestehen
- Urlaub und Sonderzahlungen dürfen nicht automatisch entfallen
Was gilt bei widerruflicher vs. unwiderruflicher Freistellung?
Eine widerrufliche Freistellung erlaubt es dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer jederzeit zurückzurufen. Bei der unwiderruflichen Freistellung besteht keine Rückkehroption. Letztere ist relevant, wenn z. B. Resturlaub oder Überstunden verrechnet werden sollen.
Auswirkungen auf Urlaubsansprüche und Sozialversicherung
Wird der Arbeitnehmer unwiderruflich unter Anrechnung auf Urlaub freigestellt, gelten die Urlaubstage als verbraucht. Der Sozialversicherungsschutz bleibt bei bezahlter Freistellung bestehen. Bei unbezahlter Freistellung kann er entfallen und muss privat abgesichert werden.
Fazit: Freistellung ist ein sensibles Instrument
Die Freistellung im Arbeitsrecht bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Handlungsspielraum, erfordert aber eine klare rechtliche Grundlage und transparente Kommunikation. Besonders bei Kündigungen oder Interessenskonflikten ist sie ein Instrument zur Deeskalation und zum Schutz beider Seiten.