Fragerecht des Arbeitgebers im Arbeitsrecht: Was ist erlaubt?

Das Fragerecht des Arbeitgebers bezeichnet die Möglichkeit, einem Bewerber oder Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bestimmte Fragen zu stellen. Dabei stehen sich zwei Interessen gegenüber: Das Informationsinteresse des Arbeitgebers und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Im Arbeitsrecht sind diese Rechte rechtlich klar geregelt.

Grundsätze des Fragerechts im Vorstellungsgespräch

Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsgespräch nur solche Fragen stellen, an deren Beantwortung sie ein berechtigtes, konkretes Interesse haben. Die Frage muss in direktem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen. Unzulässige Fragen verletzen die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers und dürfen nicht gestellt werden.

Welche Fragen sind erlaubt?

Erlaubt sind alle Fragen, die zur Beurteilung der Eignung, Qualifikation und Zuverlässigkeit für die konkrete Stelle notwendig sind. Dazu gehören z. B.:

  • Beruflicher Werdegang und Qualifikationen
  • Sprachkenntnisse und IT-Kenntnisse
  • Führerscheinbesitz bei fahrzeugbezogenen Tätigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Vorbeschäftigungen (z. B. Kündigungen aus wichtigem Grund)

Welche Fragen sind unzulässig?

Unzulässig sind Fragen, die in die Privatsphäre des Bewerbers eingreifen, ohne dass ein direkter Bezug zur Stelle besteht. Dazu zählen u. a.:

  • Schwangerschaft
  • Religionszugehörigkeit
  • Parteimitgliedschaften
  • Sexuelle Orientierung
  • Geplante Familienplanung
  • Gesundheitszustand (sofern nicht relevant für die Stelle)

Auf unzulässige Fragen dürfen Bewerber sogar bewusst falsch antworten, ohne später arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen (sog. Recht zur Lüge).

Fragerecht im laufenden Arbeitsverhältnis

Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis dürfen Arbeitgeber nicht unbegrenzt Informationen einholen. Erlaubt sind Fragen, wenn sie dienstliche Relevanz haben. Beispiele:

  • Abfrage des Impfstatus in medizinischen Berufen (unter Pandemiebedingungen)
  • Anzeige von Nebentätigkeiten
  • Angaben über Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer

Verweigert der Arbeitnehmer berechtigt eine Auskunft, dürfen daraus keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen.

Sanktionen bei unzulässigen Fragen

Stellt der Arbeitgeber unzulässige Fragen und zieht später arbeitsrechtliche Konsequenzen daraus (z. B. Kündigung wegen falscher Angaben), kann dies unwirksam sein. Zudem können Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entstehen.

Fragerecht und Datenschutz

Gemäß DSGVO dürfen nur solche personenbezogenen Daten erhoben werden, die für den Zweck der Arbeitsaufnahme erforderlich sind. Eine informierte Einwilligung ist Voraussetzung, sofern keine gesetzliche Grundlage besteht. Daten dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden, wenn sie für das Arbeitsverhältnis nicht mehr relevant sind.

Tipps für Arbeitgeber

  • Vorstellungsgespräche gut vorbereiten und Fragen auf Relevanz prüfen
  • Keine Fragen zu persönlichen, weltanschaulichen oder gesundheitlichen Themen (sofern nicht berufsrelevant)
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben beachten
  • Keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen auf Basis unzulässiger Fragen ergreifen

Fazit: Fragerecht mit Verantwortung nutzen

Das Fragerecht des Arbeitgebers ist ein wichtiges Instrument zur Bewerberauswahl und Personalsteuerung. Es muss jedoch sorgfältig und rechtskonform eingesetzt werden. Verstöße können rechtliche Folgen haben und das Vertrauen im Arbeitsverhältnis nachhaltig beeinträchtigen. Im Arbeitsrecht ist das Fragerecht klar begrenzt und dient dem fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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