Forderungsübergang im Arbeitsrecht: Was passiert mit Ansprüchen?
Der Forderungsübergang beschreibt im Arbeitsrecht den Übergang von Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf einen Dritten, meist auf einen Sozialleistungsträger wie die Agentur für Arbeit oder eine Krankenkasse. Das passiert zum Beispiel, wenn der Leistungsträger für den Arbeitnehmer Zahlungen leistet und diese vom Arbeitgeber ersetzt bekommen will.
Rechtsgrundlage: § 115 SGB X
Die zentrale Vorschrift zum Forderungsübergang im Arbeitsrecht ist § 115 SGB X. Danach gehen Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber automatisch auf den Sozialleistungsträger über, sobald dieser Leistungen erbracht hat, die der Arbeitgeber hätte zahlen müssen.
Typische Fälle des Forderungsübergangs
- Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse bei verweigerter Entgeltfortzahlung
- Arbeitslosengeld bei unberechtigter fristloser Kündigung
- Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bei verweigerter Lohnzahlung
Der Sozialleistungsträger kann in diesen Fällen im eigenen Namen gegen den Arbeitgeber vorgehen.
Wirkung für Arbeitnehmer
Für den Arbeitnehmer bedeutet der Forderungsübergang, dass er selbst keine Ansprüche mehr gegen den Arbeitgeber geltend machen kann, soweit der Träger leistet. Diese Ansprüche gehen in voller Höhe auf den Leistungserbringer über. Doppelzahlungen sind dadurch ausgeschlossen.
Voraussetzungen für den Forderungsübergang
- Es muss eine gesetzliche Leistung erbracht worden sein.
- Die Forderung muss ursprünglich beim Arbeitnehmer bestanden haben.
- Der Grund für die Leistung muss im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen (z. B. Kündigung, Lohnverzug).
Besonderheiten bei gerichtlichen Verfahren
Der Forderungsübergang führt dazu, dass Klagen auf Zahlung vom Träger geführt werden müssen. Arbeitnehmer sind in diesem Fall nicht mehr aktiv klageberechtigt. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen des Forderungsübergangs vorliegen.
Fazit: Forderungsübergang als Schutzinstrument
Der Forderungsübergang dient dem Schutz der Solidargemeinschaft und verhindert, dass der Arbeitgeber sich durch Leistungsverweigerung seiner Pflichten entzieht. Im Arbeitsrecht sichert er die Rückforderung öffentlicher Mittel und entlastet den Arbeitnehmer in rechtlich komplexen Situationen.