Familienpflegezeitgesetz im Arbeitsrecht: Pflege & Beruf vereinbaren

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht es Arbeitnehmern, berufliche Verpflichtungen mit der Pflege naher Angehöriger zu vereinbaren. Im Mittelpunkt steht die Option, die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, ohne das Arbeitsverhältnis aufzugeben. Das Arbeitsrecht schafft mit dem FPfZG wichtige Rahmenbedingungen für die Pflegezeit in der Arbeitswelt.

Was ist das Familienpflegezeitgesetz?

Das Familienpflegezeitgesetz trat 2012 in Kraft und regelt die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Pflegezeit. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen, ohne dass sie ihren Beruf vollständig aufgeben müssen. Die Pflege kann in Form der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden.

Unterschied: Pflegezeit vs. Familienpflegezeit

  • Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige Freistellung (unbezahlt)
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung (z. B. Reduzierung auf bis zu 15 Wochenstunden)

Beide Modelle können kombiniert werden, insgesamt jedoch maximal 24 Monate.

Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit?

Anspruch haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten. Sie müssen einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Dazu zählen z. B. Eltern, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner oder Geschwister.

Antrag und Ablauf

Der Arbeitnehmer muss die Familienpflegezeit mindestens 8 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen. Inhalt des Antrags sind u. a.:

  • Beginn und Dauer
  • gewünschte wöchentliche Arbeitszeit
  • Pflegebedürftigkeit durch Attest oder Pflegekassennachweis

Ein Rechtsanspruch besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonderheiten im Arbeitsrecht

Das Familienpflegezeitgesetz sieht einen Kündigungsschutz während der Pflegezeit vor (§ 5 FPfZG). Dieser beginnt mit der Ankündigung und endet mit dem Ablauf der Freistellung. Zudem kann der Verdienstausfall über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben durch zinslose Darlehen aufgefangen werden.

Vereinbarkeit von Pflege & Beruf

Die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes schaffen für viele Menschen die Möglichkeit, Pflegeverantwortung übernehmen zu können, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das Modell trägt damit zu mehr sozialer Verantwortung im Arbeitsleben bei.

Fazit: Familienpflegezeitgesetz als Bestandteil moderner Arbeitsverhältnisse

Das Familienpflegezeitgesetz ist ein integraler Bestandteil des modernen Arbeitsrechts. Es hilft dabei, Pflege und Beruf zu verbinden und sorgt für soziale Sicherheit in schwierigen Lebensphasen.

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Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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