Fälligkeit im Arbeitsrecht: Wann werden Ansprüche wirksam?
Die Fälligkeit im Arbeitsrecht beschreibt den Zeitpunkt, zu dem ein Anspruch rechtlich durchsetzbar ist. Erst ab diesem Zeitpunkt kann ein Arbeitnehmer etwa seinen Lohn einklagen oder ein Arbeitgeber eine Leistung einfordern. Die Fälligkeit ist damit ein zentrales Kriterium für Fristen, Verzugszinsen oder Verjährungsfragen im Arbeitsverhältnis.
Fälligkeit von Lohn und Gehalt
Lohn- und Gehaltsansprüche werden gemäß § 614 BGB grundsätzlich nach Erbringung der Arbeitsleistung fällig. In der Praxis bedeutet das: Der Anspruch auf das Gehalt entsteht nach Monatsende, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sieht eine andere Regelung vor (z. B. Zahlung zum 15. des Folgemonats).
Fälligkeit sonstiger Ansprüche
Neben der Vergütung können auch andere Ansprüche fällig werden, z. B.:
- Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Zeugniserteilung am letzten Arbeitstag
- Ausgleichszahlungen aus Aufhebungsvertrag oder gerichtlichem Vergleich
Entscheidend ist immer der jeweilige Fälligkeitstermin, der entweder gesetzlich oder vertraglich geregelt ist.
Was passiert bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin?
Zahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Voraussetzung ist jedoch meist eine Mahnung. Ab dann kann der Arbeitnehmer:
- Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend machen
- gegebenenfalls Rechtsanwalt oder Gericht einschalten
- Klage auf Arbeitsentgelt beim Arbeitsgericht erheben
Fälligkeit & Ausschlussfristen
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln, die eine Geltendmachung nur innerhalb bestimmter Fristen erlauben (z. B. 3 Monate nach Fälligkeit). Wer diese Fristen versäumt, verliert seinen Anspruch dauerhaft. Deshalb ist es wichtig, die Fälligkeit genau zu kennen.
Vertragliche Regelungen zur Fälligkeit
In vielen Fällen regelt der Arbeitsvertrag explizit, wann eine Leistung fällig ist. Fehlt eine solche Klausel, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wichtig: Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Fälligkeitstermine vorsehen und haben Vorrang vor Einzelvertragen.
Fazit: Bedeutung der Fälligkeit im Arbeitsverhältnis
Die Fälligkeit im Arbeitsrecht entscheidet über den Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch rechtlich durchgesetzt werden kann. Sie spielt eine zentrale Rolle für Mahnverfahren, Ausschlussfristen und Verjährung. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sollten sie daher genau kennen und dokumentieren.