Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie unterstützt Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten können. Sie stellt ein zentrales Element der sozialen Absicherung in Deutschland dar – sowohl medizinisch als auch arbeitsrechtlich relevant.
Was ist Erwerbsminderung?
Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung
Die Rentenversicherung unterscheidet zwei Formen:
- Volle Erwerbsminderung: Wenn Betroffene weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten können.
- Teilweise Erwerbsminderung: Wenn die tägliche Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden liegt.
Entscheidend ist nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Voraussetzungen für die Rente
Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Um Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung durch ein ärztliches Gutachten
- Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit (Wartezeit) bei der Deutschen Rentenversicherung
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung: mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge
Ausnahmen
Für bestimmte Personengruppen – z. B. Menschen mit Behinderung oder junge Versicherte – gelten teilweise erleichterte Bedingungen.
Höhe der Erwerbsminderungsrente
Individuelle Berechnung
Die Höhe der Rente hängt ab von:
- dem bisherigen Bruttoeinkommen
- der Anzahl an Rentenpunkten
- der Art der Erwerbsminderung (teilweise oder voll)
Bei voller Erwerbsminderung wird die volle Rente gezahlt, bei teilweiser entsprechend die Hälfte. Zusätzlich wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt, die die Rentenzeit so verlängert, als ob der Betroffene bis zu einem bestimmten Alter gearbeitet hätte.
Dauer & Überprüfung
Rente auf Zeit oder unbefristet?
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel zunächst befristet gewährt (z. B. für drei Jahre). Eine Verlängerung ist möglich. Erst wenn dauerhaft keine Besserung zu erwarten ist, erfolgt eine unbefristete Gewährung.
Regelmäßige medizinische Überprüfung
Die Rentenversicherung überprüft regelmäßig den Gesundheitszustand. Bei Besserung kann die Rente entfallen oder reduziert werden.
Antragstellung & Ablauf
Wo und wie beantragen?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann bei jedem Rentenversicherungsträger, online oder persönlich in einer Beratungsstelle gestellt werden. Erforderlich sind unter anderem:
- Ärztliche Gutachten oder Befunde
- Krankenakten und Diagnosen
- Angaben zum beruflichen Werdegang
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Daher ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam. Für die Zeit bis zur Entscheidung kann ggf. Krankengeld oder Bürgergeld beantragt werden.
Erwerbsminderungsrente im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht kann der Bezug von Erwerbsminderungsrente Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Zwar besteht bei befristeter Rente kein automatischer Kündigungsgrund, dennoch endet das Arbeitsverhältnis oft durch Aufhebungsverträge oder eigene Kündigung. Bei dauerhafter Rente kann eine personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber rechtlich zulässig sein.
Wiedereinstieg nach Besserung
Verbessert sich der Gesundheitszustand, kann der Bezug der Rente entfallen – dann ist ggf. eine Rückkehr in das Berufsleben oder eine berufliche Reha möglich.
Fazit
Die Erwerbsminderungsrente schützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Sie sichert Einkommen ab und eröffnet neue Perspektiven über medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. Im Arbeitsrecht ist sie ein wichtiges Instrument bei langfristiger Erkrankung und sollte rechtlich wie auch medizinisch sorgfältig begleitet werden.