Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein gesetzlich verankerter Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Weiterzahlung ihres Gehalts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Regelung soll sicherstellen, dass Beschäftigte bei Krankheit nicht sofort in eine finanzielle Notlage geraten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Basis

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ergibt sich aus § 3 EFZG. Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts durch den Arbeitgeber haben, wenn sie ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig erkranken.

Voraussetzungen für den Anspruch

Mindestbeschäftigungsdauer

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Ist diese Frist nicht erfüllt, greift stattdessen das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden

Die Arbeitsunfähigkeit muss auf Krankheit beruhen und darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verschuldet sein. Eigenverschulden liegt z. B. bei Verletzungen durch verbotene Tätigkeiten oder riskanten Hobbys vor.

Pflicht zur Krankmeldung

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Erkrankung unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Spätestens am dritten Kalendertag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden – der Arbeitgeber kann diese auch früher verlangen.

Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung

Maximale Dauer

Die Entgeltfortzahlung erfolgt für die Dauer von bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall. Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, zählt die erste Erkrankung mit.

Leistungshöhe

Arbeitnehmer erhalten während dieser Zeit das volle Gehalt (inkl. regelmäßiger Zuschläge und variabler Bestandteile), das sie ohne Krankheit erhalten hätten. Danach greift ggf. das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Besonderheiten bei wiederholter Erkrankung

Neue Krankheit oder Folgeverlauf?

Tritt eine neue, von der vorherigen unabhängige Krankheit auf, beginnt der Anspruch auf sechs Wochen Fortzahlung von Neuem. Bei einem Rückfall in die gleiche Krankheit ist zu prüfen, ob die 6-Wochen-Frist erneut beginnt – dafür müssen mindestens 6 Monate Arbeitsfähigkeit dazwischenliegen oder seit der letzten Erkrankung 12 Monate vergangen sein.

Entgeltfortzahlung im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gehört die Entgeltfortzahlung zu den wichtigsten Schutzmechanismen für Beschäftigte. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Zahlung korrekt zu leisten, andernfalls drohen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Umgekehrt gilt für Arbeitnehmer die Pflicht, Arbeitsunfähigkeit und ärztliche Bescheinigungen fristgerecht und vollständig vorzulegen.

Fazit

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall schützt Arbeitnehmer vor Einkommensverlust in einer gesundheitlich schwierigen Phase. Sie ist klar gesetzlich geregelt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und Fristen. Im Arbeitsrecht spielt sie eine zentrale Rolle für das soziale Sicherungssystem im Beschäftigungsverhältnis.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

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