Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es soll den Einkommensausfall ausgleichen, wenn Eltern ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich der Betreuung des Kindes zu widmen. Das Elterngeld ist Teil der Familienförderung und spielt auch im Arbeitsrecht eine bedeutende Rolle.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Basis
Die rechtliche Grundlage für das Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es regelt Anspruch, Höhe, Bezugsdauer sowie Antragsvoraussetzungen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Berechtigte Personen
Anspruch auf Elterngeld haben alle Mütter und Väter, die:
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
- mit dem Kind im selben Haushalt leben
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Höhe des Elterngeldes
Berechnungsgrundlage
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Es beträgt in der Regel 65–67 % des vorherigen Einkommens, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus
Mit ElterngeldPlus kann der Bezugszeitraum verlängert werden, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus bietet zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Stunden arbeiten.
Dauer und Bezugszeiten
Regelbezugsdauer
Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Elternteile sich an der Betreuung beteiligen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen.
Verlängerung durch ElterngeldPlus
Mit ElterngeldPlus lässt sich der Zeitraum verdoppeln – bei halbierter monatlicher Auszahlung. So können bis zu 28 Monate erreicht werden.
Beantragung des Elterngeldes
Wo und wann beantragen?
Der Antrag muss bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes gestellt werden. Wichtig: Der Antrag kann rückwirkend nur für drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag werden u. a. benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
- Nachweis über Mutterschaftsgeld
- Steueridentifikationsnummer
Elterngeld im Arbeitsrecht
Beziehung zur Elternzeit
Das Elterngeld ist eng mit der Elternzeit verknüpft, die ebenfalls im BEEG geregelt ist. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Arbeitnehmer können Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nehmen – auf Wunsch können bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden.
Teilzeit während des Elterngeldbezugs
Arbeitnehmer können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Dies eröffnet flexible Modelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Fazit
Das Elterngeld ist ein zentrales familienpolitisches Instrument, das Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder finanziell unterstützt. Es schafft Freiräume für partnerschaftliche Erziehungsmodelle und trägt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Im Arbeitsrecht ergänzt es die Regelungen zur Elternzeit und sichert Elternrechte umfassend ab.