Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot ist ein zentrales Prinzip des deutschen Arbeitsrechts. Es schützt Menschen vor Benachteiligung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale – insbesondere im Berufsleben. Geregelt ist das Diskriminierungsverbot vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Jahr 2006 in Kraft trat.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Basis für das Diskriminierungsverbot bildet das AGG. Es verbietet eine ungerechtfertigte Benachteiligung aus Gründen wie:

  • Geschlecht
  • ethnischer Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • Alter
  • sexueller Identität
  • Behinderung

Zusätzlich finden sich Diskriminierungsverbote auch im Grundgesetz (Art. 3 GG) sowie in EU-Richtlinien.

Geltungsbereich im Berufsleben

Das Diskriminierungsverbot greift in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses – von der Stellenausschreibung über die Bewerbung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber dürfen niemanden aufgrund der oben genannten Merkmale benachteiligen. Das gilt z. B. bei:

  • der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern
  • der Vertragsgestaltung
  • der Vergütung
  • Beförderungen oder Versetzungen
  • Kündigungen

Rechte der Betroffenen

Wer sich diskriminiert fühlt, kann gemäß AGG Beschwerde beim Arbeitgeber einlegen. Bei berechtigtem Verstoß besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG). Wichtig: Die Geltendmachung muss in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall erfolgen.

Bezug zum Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht spielt das Diskriminierungsverbot eine essenzielle Rolle. Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet, Diskriminierungen zu unterlassen, sondern müssen auch aktiv dagegen vorgehen. Dazu gehört u. a. die Einrichtung von Beschwerdestellen und die Schulung von Personalverantwortlichen. Verstöße können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch reputationsschädigende Folgen haben.

Typische Konfliktfelder

In der Praxis treten Diskriminierungen oft subtil oder indirekt auf – z. B. bei:

  • Stellenausschreibungen mit Altersgrenzen
  • nicht nachvollziehbaren Ablehnungen von Bewerbungen
  • Benachteiligungen von Teilzeitkräften oder Eltern
  • unangemessener Behandlung schwerbehinderter Mitarbeiter

Besondere Bedeutung hat auch das Thema Diskriminierung durch Kollegen. Arbeitgeber müssen bei entsprechenden Hinweisen tätig werden.

Fazit

Das Diskriminierungsverbot schützt die Gleichbehandlung im Arbeitsleben und schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für einen fairen Umgang. Für Arbeitgeber bedeutet es eine besondere Verantwortung im täglichen Umgang mit Beschäftigten. Für Arbeitnehmer sichert es individuelle Rechte und bietet Handlungsoptionen im Fall von Benachteiligung. Im Arbeitsrecht ist es eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Chancengleichheit.

Fachanwalt Arbeitsrecht München

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