Culpa in contrahendo

Der lateinische Begriff culpa in contrahendo (kurz: cic) bedeutet „Verschulden bei Vertragsschluss“. Er bezeichnet die Haftung für Schäden, die einer Vertragspartei während der Anbahnung eines Vertrags entstehen – also noch bevor ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Auch ohne unterschriebenen Vertrag kann hier also eine rechtliche Verantwortung bestehen.

Rechtsgrundlagen

Im deutschen Recht war die culpa in contrahendo lange Zeit ein ungeschriebenes Rechtsinstitut. Seit der Schuldrechtsreform 2002 ist sie nun in §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 und 280 BGB gesetzlich geregelt. Danach kann bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung ein gesetzliches Schuldverhältnis entstehen, aus dem Schutzpflichten erwachsen.

Wann liegt culpa in contrahendo vor?

Culpa in contrahendo kommt zur Anwendung, wenn eine Partei im Rahmen von Vertragsverhandlungen gegen vorvertragliche Pflichten verstößt. Typische Beispiele sind:

  • Verschweigen wesentlicher Informationen oder Mängel
  • Unwahre Angaben über wirtschaftliche oder rechtliche Verhältnisse
  • Plötzlicher, grundloser Abbruch der Vertragsverhandlungen

Kommt es in solchen Fällen zu einem Schaden auf Seiten der anderen Partei, kann eine Haftung auf Schadensersatz bestehen.

Besonderheiten im Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht spielt culpa in contrahendo eine wichtige Rolle. Wird einem Bewerber zum Beispiel im Bewerbungsgespräch eine Festanstellung zugesichert, obwohl intern bereits feststeht, dass die Stelle gar nicht vergeben werden kann, kann das eine Haftung wegen cic auslösen. Ebenso kann eine Arbeitgeberseite haften, wenn durch falsche Angaben ein Umzug oder eine Kündigung beim alten Arbeitgeber ausgelöst wird.

Schutzpflichten und Rechtsfolgen

Bereits während der Vertragsanbahnung sind beide Parteien zur Rücksichtnahme und zum Schutz der Interessen des jeweils anderen verpflichtet. Wer gegen diese Pflichten verstößt, muss den dadurch entstehenden Schaden ersetzen – auch ohne dass ein Vertrag zustande kommt. Geschützt werden unter anderem:

  • Eigentum und Vermögen
  • Vertrauen in Zusicherungen
  • Informationsinteressen

Fazit

Culpa in contrahendo regelt die Haftung in der sensiblen Phase vor Vertragsabschluss. Wer in Verhandlungen falsche Angaben macht, relevante Informationen verschweigt oder fahrlässig handelt, kann auch ohne Vertrag rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt gleichermaßen im Wirtschaftsleben wie im Arbeitsrecht. Ein frühzeitiger rechtlicher Beistand kann helfen, Risiken zu erkennen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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