Betriebliche Übung
Wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten mehrfach wiederholt, so können die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen davon ausgehen, dass dieses Verhalten auch künftig erfolgen wird. Abzustellen ist auf den Empfängerhorizont. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind die Dauer, Intensität und Art der jeweiligen Leistungen entscheidend. Ein beliebtes Thema ist insoweit das sogenannte Weihnachtsgeld. Zu klären sind:
- Wann genau entsteht eine betriebliche Übung?
- Wem steht ein Anspruch aus betrieblicher Übung zu?
- Wie können Arbeitgeber die Entstehung betrieblicher Übungen verhindern?
- Können betriebliche Übungen einseitig wieder behoben werden?