Ausgleichsabgabe
Nach dem Sozialgesetzbuch haben private wie auch öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des Sozialgesetzbuches auf wenigstens 5 Prozent dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn die Arbeitgeber die gesetzlich geforderten Mindestbesetzungen unterschreiten, sind sie verpflichtet, eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu entrichten. Diese Abgabe ist jährlich für die jeweiligen Monate zu entrichten.