Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 SGB VII gegeben sind. Bei der Schadensabwicklung sind die Besonderheiten der Haftungsbeschränkungen nach §§ 104, 105 SGB VII zu berücksichtigen. Häufig gestellte Fragen sind:
- Wie werden Wegeunfälle berücksichtigt?
- Wer haftet für die entstandenen Schäden?
- Welche Haftungsbeschränkungen müssen beachtet werden?
- Welche Schäden werden von der Berufsgenossenschaft getragen?