Arbeitsunfall

Ein Ar­beits­un­fall liegt vor, wenn die Tat­be­stands­vor­aus­set­zun­gen des § 8 SGB VII ge­ge­ben sind. Bei der Scha­dens­ab­wick­lung sind die Be­son­der­hei­ten der Haf­tungs­be­schrän­kun­gen nach §§ 104, 105 SGB VII zu be­rück­sich­ti­gen. Häu­fig ge­stell­te Fra­gen sind:

  • Wie wer­den We­ge­un­fäl­le be­rück­sich­tigt?
  • Wer haf­tet für die ent­stan­de­nen Schä­den?
  • Wel­che Haf­tungs­be­schrän­kun­gen müs­sen be­ach­tet wer­den?
  • Wel­che Schä­den wer­den von der Be­rufs­ge­nos­sen­schaft ge­tra­gen?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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