Arbeitspapiere
Grundsätzlich gehören sämtliche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehende Dokumente zu den Arbeitspapieren. Dies gilt zum Beispiel für Bewerbungsschreiben, Arbeitsverträge, Lohnsteuerkarten, Zeugnisse, Urlaubsbescheinigungen sowie Arbeitsbescheinigungen.
Verfasst von Rechtsanwältin Helen Althoff Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in München.