Annahmeverzugslohn

Wenn sich der Ar­beit­ge­ber in An­nah­me­ver­zug be­fin­det, so muss er dem be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mer grund­sätz­lich für den Zeit­raum des An­nah­me­ver­zugs die Ver­gü­tung zah­len. Durch den An­nah­me­ver­zug wird der Grund­satz „ohne Ar­beit, kei­nen Lohn“ durch­bro­chen. Auf­tre­ten­de Pro­ble­me kön­nen sein:

  • Wie hoch ist der An­nah­me­ver­zugs­lohn?
  • Wel­che Kür­zungs­mög­lich­kei­ten be­ste­hen?
  • Wel­che Wege ste­hen den Ar­beit­neh­mern offen, wenn der Ar­beit­ge­ber nicht zahlt?
  • Wel­che Fris­ten sind zu be­ach­ten?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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