Annahmeverzug
Der Annahmeverzug im Arbeitsrecht ist in § 615 BGB geregelt. Soweit der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbietet, der Arbeitgeber die Leistung jedoch nicht annehmen will/kann, so muss der Arbeitgeber dennoch das Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Nichtarbeit leisten. Diese Thematik tritt zum Beispiel bei Kündigungen oder aber Freistellungen zu Tage. Fragestellungen können sein:
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Welche Rechtsfolgen treten beim Annahmeverzug ein?
- Ist anderweitiger Verdienst anzurechnen?
- Sind die betroffenen Arbeitnehmer zur Nacharbeit verpflichtet?