Abwerbung
Das Ziel der Abwerbung ist, eine beschäftigte Person zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu bewegen.
- Wer darf zulässigerweise abwerben?
- Welche Reaktionsmöglichkeiten sind bei einer rechtswidrigen Abwerbung gegeben?
- Welche Auswirkung hat eine rechtswidrige Abwerbung auf hinsichtlich des neu geschlossenen Arbeitsvertrages?
Verfasst von Rechtsanwältin Helen Althoff Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in München.