Insolvenz des Arbeitgebers – Gehalt, Kündigung & Insolvenzgeld

Definition:

Die Arbeitgeberinsolvenz tritt ein, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Für Arbeitnehmer bedeutet dies jedoch nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. An die Stelle des Chefs tritt meist ein vorläufiger Insolvenzverwalter. Um Gehaltsausfälle abzufedern, springt die Agentur für Arbeit mit dem Insolvenzgeld ein.

Wer zahlt mein Gehalt? (Insolvenzgeld)

Kann der Arbeitgeber die Löhne nicht mehr zahlen, sind diese für maximal drei Monate durch das Insolvenzgeld gesichert. Es entspricht der Höhe des Netto-Entgelts (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze).

Wichtige Ausschlussfrist: Sie müssen den Antrag auf Insolvenzgeld zwingend innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei der Agentur für Arbeit stellen!

Nach Ablauf der drei Monate Insolvenzgeldzeitraum muss das Gehalt wieder aus der Insolvenzmasse bezahlt werden – ist dort kein Geld mehr, droht oft die Freistellung.

Kündigungsschutz in der Insolvenz

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit der Insolvenz automatisch alle Arbeitsverhältnisse enden. Das stimmt nicht: Sie bestehen fort. Allerdings gelten Besonderheiten gemäß § 113 Insolvenzordnung (InsO).

  • Kündigungsgrund: Der Insolvenzverwalter kündigt meist aus betriebsbedingten Gründen (z.B. Betriebsschließung oder Sanierungskonzept).
  • Maximale Kündigungsfrist: Egal was im Arbeitsvertrag steht (z.B. „6 Monate zum Quartalsende“) – in der Insolvenz beträgt die Kündigungsfrist maximal 3 Monate zum Monatsende.

Vergleich: Normalfall vs. Insolvenz

Die Spielregeln ändern sich, sobald der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt:

ThemaRegelung in der Insolvenz
KündigungsfristGedeckelt auf 3 Monate (§ 113 InsO), auch wenn der Vertrag 12 Monate vorsieht.
SozialplanabfindungOft drastisch reduziert (gedeckelt auf max. 2,5 Monatsverdienste, meist aber viel weniger, da Masse fehlt).
KlagefristWeiterhin 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
AnsprechpartnerNicht mehr der Chef, sondern allein der Insolvenzverwalter.

Was passiert mit alten Ansprüchen (Überstunden/Urlaub)?

Hier wird es bitter: Ansprüche, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind (z. B. nicht ausgezahlte Überstunden, altes Gehalt vor dem Insolvenzgeldzeitraum), werden zu sogenannten Insolvenzforderungen.

Das bedeutet: Sie müssen diese Forderungen zur „Insolvenztabelle“ anmelden. Am Ende des Verfahrens (oft Jahre später) erhalten Sie darauf meist nur eine geringe Quote (oft im einstelligen Prozentbereich). Sie gehen also weitgehend verloren.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich fristlos kündigen, wenn kein Gehalt kommt?

Ja, grundsätzlich berechtigt ein erheblicher Gehaltsrückstand zur fristlosen Eigenkündigung. Aber Vorsicht: Klären Sie vorher mit der Arbeitsagentur ab, ob Ihnen dadurch Nachteile beim Insolvenzgeld entstehen.

Bin ich krankenversichert?

Ja. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, läuft die Versicherung weiter. Auch während des Bezugs von Insolvenzgeld zahlt die Arbeitsagentur die Beiträge.


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