Kündigung in der Probezeit – Fristen, Gründe & Ausnahmen

Definition:

Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Phase (maximal 6 Monate) ist das Arbeitsverhältnis erleichtert kündbar: Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist und der allgemeine Kündigungsschutz greift noch nicht. Das bedeutet, eine Kündigung ist meist ohne Angabe von Gründen möglich.

Die verkürzte Kündigungsfrist

Während der vereinbarten Probezeit gilt gemäß § 622 Abs. 3 BGB eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Besonderheit: Anders als sonst ist die Kündigung an keinen festen Stichtag (wie den 15. oder Monatsende) gebunden. Sie kann an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden.

Beispiel: Geht die Kündigung am Mittwoch, den 10. Mai zu, endet das Arbeitsverhältnis exakt zwei Wochen später, also am Mittwoch, den 24. Mai.

Braucht der Arbeitgeber einen Grund?

Nein. Da das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erst greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG), muss der Arbeitgeber in der Probezeit keine sozial gerechtfertigten Gründe (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt) nachweisen.

Ausnahme: Willkür & Sittenwidrigkeit
Völlig schutzlos ist der Arbeitnehmer dennoch nicht. Eine Kündigung darf nicht sittenwidrig (§ 138 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (z. B. Kündigung aus Rache oder Diskriminierung).

Wer genießt trotzdem Kündigungsschutz?

Bestimmte Personengruppen genießen auch in der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz („Sonderkündigungsschutz“). Eine Kündigung ist hier meist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

PersonengruppeSchutzstatus in der Probezeit
SchwangereVoller Schutz. Kündigung gemäß § 17 MuSchG verboten (sofern Schwangerschaft bekannt oder innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt).
SchwerbehinderteEingeschränkt. Der besondere Schutz (Zustimmung Integrationsamt) greift erst nach 6 Monaten (§ 90 Abs. 2a SGB IX). In der Probezeit sind sie grundsätzlich „normal“ kündbar.
BetriebsräteVoller Schutz. Auch in der Probezeit ist die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ausgeschlossen (§ 15 KSchG).
AuszubildendeSpezialregelung. Während der Probezeit (1–4 Monate) jederzeit fristlos kündbar (§ 22 BBiG). Danach fast unkündbar.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus führt dazu, dass der normale Kündigungsschutz greift.
Tipp für Arbeitgeber: Um einen Mitarbeiter, der sich noch nicht ganz bewährt hat, weiter zu testen, kann stattdessen ein Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist vereinbart werden („Bewährungschance“).

Häufige Fragen (FAQ)

Darf mir während einer Krankheit in der Probezeit gekündigt werden?

Ja. Krankheit schützt nicht vor Kündigung. In der Probezeit ist dies besonders einfach, da der Arbeitgeber die Krankheit nicht einmal als Grund nennen muss.

Muss die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugehen?

Ja. Es reicht, wenn die Kündigungserklärung am letzten Tag der Probezeit zugeht. Dass das Arbeitsverhältnis durch die 2-wöchige Frist dann erst nach Ablauf der 6 Monate endet, ist unerheblich. Es gilt dennoch die verkürzte Frist und kein Kündigungsschutz.


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