Kündigung (Arbeitsrecht) – Definition, Fristen & Schutz

Definition:

Die Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet werden soll. Damit sie wirksam ist, bedarf sie zwingend der Schriftform (§ 623 BGB) und muss dem Empfänger zugehen.

Inhalt dieses Artikels:

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung beendet den Arbeitsvertrag. Anders als bei einem Aufhebungsvertrag, bei dem sich beide Parteien einvernehmlich trennen, geht die Initiative bei der Kündigung nur von einer Seite aus – entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer.

Die wichtigsten Kündigungsarten

Im deutschen Arbeitsrecht unterscheidet man primär zwischen drei Varianten:

1. Ordentliche Kündigung

Dies ist der Regelfall. Das Arbeitsverhältnis endet unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Es handelt sich um eine „fristgemäße“ Beendigung.

2. Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Hier endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung (§ 626 BGB). Dies ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es einer Partei unzumutbar macht, die Kündigungsfrist abzuwarten (z. B. Diebstahl, Tätlichkeiten oder grobe Arbeitsverweigerung).

3. Änderungskündigung

Bei der Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten (oft schlechteren) Bedingungen an.

Formvorschriften & Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax ist im Arbeitsrecht unwirksam!

Gemäß § 623 BGB muss die Kündigung zwingend in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Zudem muss die Kündigungserklärung dem Empfänger zugehen. Das bedeutet, sie muss so in den Machtbereich des Empfängers gelangen (z. B. Briefkasten), dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen.

Für Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für Arbeitgeber (nach Dauer der Betriebszugehörigkeit):

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (zum Monatsende)
Während der Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen (zu jedem beliebigen Tag)
Bis 2 Jahre4 Wochen (zum 15. oder Monatsende)
Ab 2 Jahre1 Monat
Ab 5 Jahre2 Monate
Ab 8 Jahre3 Monate
Ab 10 Jahre4 Monate

Kündigungsschutz & Kündigungsgründe

Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) (Betrieb > 10 Mitarbeiter, länger als 6 Monate beschäftigt), braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund. Diese Gründe lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Personenbedingt:
    Der Arbeitnehmer kann die Leistung nicht mehr erbringen (z. B. langanhaltende Krankheit).
  • Verhaltensbedingt:
    Der Arbeitnehmer verhält sich falsch (z. B. Unpünktlichkeit). Hier ist meist eine vorherige Abmahnung nötig.
  • Betriebsbedingt:
    Der Arbeitsplatz fällt weg (z. B. Standortschließung) und es gibt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.

Was tun bei Erhalt einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, tickt die Uhr. Handeln Sie schnell:

  1. Eingangsdatum notieren: Bewahren Sie den Umschlag auf (Poststempel).
  2. 3-Wochen-Frist beachten: Wollen Sie sich wehren, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG).
  3. Arbeitsagentur melden: Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend.
  4. Rechtlichen Rat einholen: Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen.

Häufige Fragen (FAQ)

Habe ich grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Sie wird meist in einem Aufhebungsvertrag oder vor Gericht ausgehandelt.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei Kündigung?

Der Resturlaub muss grundsätzlich in natura gewährt werden. Ist dies nicht mehr möglich, muss er ausbezahlt werden.


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