Betriebsratsanhörung

Ein Pa­ra­de­fall der Be­triebs­rats­an­hö­rung ist in § 102 Be­trVG (Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz) ge­re­gelt. Da­nach ist der Be­triebs­rat vor jeder Kün­di­gung zu hören. Hier­zu muss der Ar­beit­ge­ber dem Be­triebs­rat die Grün­de für die be­ab­sich­tig­te Kün­di­gung mit­tei­len. So­dann kann der Be­triebs­rat dem Ar­beit­ge­ber bin­nen einer Woche schrift­lich seine Be­den­ken gegen eine or­dent­li­che Kün­di­gung unter An­ga­be von Grün­den mit­zu­tei­len. Bei au­ßer­or­dent­li­chen frist­lo­sen Kün­di­gun­gen müs­sen die Be­den­ken unter An­ga­be von Grün­den un­ver­züg­lich, spä­tes­tens bin­nen 3 Tagen, schrift­lich er­fol­gen. Frag­lich sind in­so­weit:

  • Wie wer­den Be­triebs­rä­te an­ge­hört?
  • Wel­che In­for­ma­tio­nen muss der Ar­beit­ge­ber dem Be­triebs­rat mit­tei­len?
  • Was ge­schieht, wenn der Be­triebs­rat nicht ord­nungs­ge­mäß oder ver­spä­tet re­agiert?
  • Was ge­schieht, wenn der Ar­beit­ge­ber keine ord­nungs­ge­mä­ße Be­triebs­rats­an­hö­rung vor­ge­nom­men hat?
  • Wel­che Aus­wir­kun­gen hat ein Wi­der­spruch des Be­triebs­rats zu einer be­ab­sich­tig­ten Kün­di­gung?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

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Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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