Betriebsrat
In Betrieben mit in der Regel 5 mindestens wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung und ist nach dem BetrVG mit verschiedenen Rechten und Pflichten ausgestattet. So können Betriebsräte sowohl in sozialen, personellen wie auch wirtschaftlichen Angelegenheiten mitwirken. Hierbei sind jedoch die Rechte der Betriebsräte unterschiedlich stark ausgeprägt. So gibt es reine Beratungs-, Erörterungs-, Unterrichtungs-, Anhörungsrechte bis hin zu echten Mitbestimmungsrechten. Die Rechte der Betriebsräte können zum Beispiel so stark sein, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen seine beabsichtigten Maßnahmen nicht durchsetzen kann.