Beschäftigungsverbot
Soweit ein Beschäftigungsverbot vorliegt, dürfen die betroffenen Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr ihrer Arbeit bzw. bestimmten Tätigkeiten nachgehen. Ob ein Beschäftigungsverbot vorliegt, kann den entsprechenden Rechtsquellen entnommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder aber auch Betriebsvereinbarungen. Fraglich ist:
- Liegt ein Beschäftigungsverbot vor und wenn ja, in welchem Umfang?
- Was geschieht, wenn sich die Parteien nicht an das Verbot halten?
- Können, soweit beide Seiten einverstanden sind, die Verbote ausgehebelt werden?
- Was geschieht mit dem Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer?
- Welche Bußgeld- bzw. Straftatbestände existieren?
- Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften?
- Wie werden die Vorschriften überwacht?