Beschäftigungsgesellschaft
Wenn Unternehmen den Abbau von Arbeitnehmern planen, so können Beschäftigungsgesellschaften gegründet werden. Die ursprünglichen Arbeitsverhältnisse enden zunächst. Im Anschluss daran werden dann die Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit (mithin befristet) in der Gesellschaft angestellt, um sich dort weiterzubilden oder aber um sich zu bewerben. Die Gesellschaften können die Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch anderen Unternehmen überlassen.