Beschäftigungsanspruch
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer ein tatsächlicher Beschäftigungsanspruch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu. Dieser ist auch gerichtlich einklagbar. Dies gilt dann nicht, soweit sich der Arbeitgeber von der Beschäftigungspflicht lösen kann. Dies wird auch Suspendierung genannt. Zu klären sind häufig:
- Wie kann ein Beschäftigungsanspruch eingeklagt werden?
- Geht dies auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens?
- Welche Suspendierungsmöglichkeiten gibt es?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Suspendierung zulässig?
- Ändern sich die Voraussetzungen, soweit bereits eine Kündigung ausgesprochen worden ist?
- Besteht während der Suspendierung auch weiterhin ein Vergütungsanspruch?