Berufsausbildung
Der Begriff der Berufsausbildung ist in § 1 BBiG geregelt. Danach hat diese die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem gesonderten Ausbildungsgang zu vermitteln. Zudem hat sie auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen.
Im Bereich der Berufsausbildung gelten viele Besonderheiten. Zu klären sind insbesondere:
- Welche Rechte und Pflichten haben Ausbilder und Auszubildender?
- Wie lange dauert eine Berufsausbildung?
- Was passiert, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird?
- Dürfen Auszubildende gekündigt werden?
- Was sind Schlichtungsverfahren und wie laufen diese ab?