Berufsausbildung

Der Be­griff der Be­rufs­aus­bil­dung ist in § 1 BBiG ge­re­gelt. Da­nach hat diese die für die Aus­übung einer qua­li­fi­zier­ten be­ruf­li­chen Tä­tig­keit in einer sich wan­deln­den Ar­beits­welt not­wen­di­gen be­ruf­li­chen Fer­tig­kei­ten, Kennt­nis­se und Fä­hig­kei­ten in einem ge­son­der­ten Aus­bil­dungs­gang zu ver­mit­teln. Zudem hat sie auch den Er­werb der er­for­der­li­chen Be­rufs­er­fah­rung zu er­mög­li­chen.

Im Be­reich der Be­rufs­aus­bil­dung gel­ten viele Be­son­der­hei­ten. Zu klä­ren sind ins­be­son­de­re:

  • Wel­che Rech­te und Pflich­ten haben Aus­bil­der und Aus­zu­bil­den­der?
  • Wie lange dau­ert eine Be­rufs­aus­bil­dung?
  • Was pas­siert, wenn die Ab­schluss­prü­fung nicht be­stan­den wird?
  • Dür­fen Aus­zu­bil­den­de ge­kün­digt wer­den?
  • Was sind Schlich­tungs­ver­fah­ren und wie lau­fen diese ab?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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«Ich arbeite mit Frau Althoff zusammen, seit ich für mein ehemaliges Unternehmen Prokura übernommen habe. Sie begleitet meine berufliche Entwicklung seither in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Beratung ist hochkompetent und persönlich sehr angenehm. Ich kann mir keine bessere juristische Begleitung durch mein Berufsleben vorstellen.»

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