Außerordentliche Fristlose Kündigung
Die außerordentliche fristlose Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung einer Vertragspartei. Arbeitsverhältnisse können nicht einfach fristlos gekündigt werden. Vielmehr müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 626 BGB kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden, soweit Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht mehr zugemutet werden kann. Hierbei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu beachten und die beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien abzuwägen. Häufig gestellte Fragen sind:
- Wann genau liegt ein wichtiger Grund vor?
- Kann auch mündlich gekündigt werden?
- Welche Anforderungen werden an eine außerordentliche fristlose Kündigung gestellt?
- Müssen fristlose Kündigungen begründet werden?
- Sind vorherige Abmahnungen zwingend erforderlich und wenn ja wie viele?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Muss auch hier der Betriebsrat eingeschaltet werden?
- Müssen Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen Abfindungen zahlen?
- Wie wirkt sich eine solche Kündigung auf das Arbeitszeugnis auf?
- Wie reagiert die Bundesagentur für Arbeit?
- Welche Hinweispflichten existieren?
- Können fristlose in ordentliche Kündigungen umgedeutet werden?