Außerordentliche Fristlose Kündigung

Die au­ßer­or­dent­li­che frist­lo­se Kün­di­gung ist eine ein­sei­ti­ge, emp­fangs­be­dürf­ti­ge Wil­lens­er­klä­rung einer Ver­trags­par­tei. Ar­beits­ver­hält­nis­se kön­nen nicht ein­fach frist­los ge­kün­digt wer­den. Viel­mehr müs­sen die ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sein. Nach § 626 BGB kann das Ar­beits­ver­hält­nis ohne Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist aus wich­ti­gem Grund ge­kün­digt wer­den, so­weit Tat­sa­chen vor­lie­gen, auf­grund derer dem Kün­di­gen­den die Fort­set­zung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses bis zum Ab­lauf der or­dent­li­chen Kün­di­gungs­frist oder bis zur ver­ein­bar­ten Be­en­di­gung nicht mehr zu­ge­mu­tet wer­den kann. Hier­bei sind sämt­li­che Um­stän­de des Ein­zel­falls zu be­ach­ten und die bei­der­sei­ti­gen In­ter­es­sen der Ver­trags­par­tei­en ab­zu­wä­gen. Häu­fig ge­stell­te Fra­gen sind:

  • Wann genau liegt ein wich­ti­ger Grund vor?
  • Kann auch münd­lich ge­kün­digt wer­den?
  • Wel­che An­for­de­run­gen wer­den an eine au­ßer­or­dent­li­che frist­lo­se Kün­di­gung ge­stellt?
  • Müs­sen frist­lo­se Kün­di­gun­gen be­grün­det wer­den?
  • Sind vor­he­ri­ge Ab­mah­nun­gen zwin­gend er­for­der­lich und wenn ja wie viele?
  • Wel­che Fris­ten sind zu be­ach­ten?
  • Muss auch hier der Be­triebs­rat ein­ge­schal­tet wer­den?
  • Müs­sen Ar­beit­ge­ber bei frist­lo­sen Kün­di­gun­gen Ab­fin­dun­gen zah­len?
  • Wie wirkt sich eine sol­che Kün­di­gung auf das Ar­beits­zeug­nis auf?
  • Wie re­agiert die Bun­des­agen­tur für Ar­beit?
  • Wel­che Hin­weis­pflich­ten exis­tie­ren?
  • Kön­nen frist­lo­se in or­dent­li­che Kün­di­gun­gen um­ge­deu­tet wer­den?
Fachanwalt Arbeitsrecht München

Geprüft durch die Autorin

Helen Althoff ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München tätig. Die Informationen auf dieser Seite wurden von Helen Althoff persönlich überprüft und gründen auf den höchsten juristischen Standards des Arbeitsrechts. Nähere Auskünfte und Kompetenzen über die Fachanwältin finden Sie unter Über Helen Althoff “.

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