Aufrechnung
Die Aufrechnung ist eine einseitige Willenserklärung, wodurch zwei gegenseitig bestehende Forderungen (Geldansprüche) miteinander verrechnet werden. Der möglicherweise noch bestehende überschießende Betrag ist dann nur noch auszugleichen.
Beispiel: X schuldet Y noch 2000 €. Y schuldet X hingegen noch 5000 €. X könnte nun gegenüber Y die Aufrechnung erklären. Dies hätte dann zur Folge, dass X schuldenfrei wäre und Y dem X nur noch den Differenzbetrag von 3000 € schulden würde. Fraglich ist insoweit insbesondere:
- Darf die Aufrechnung auch im bestehenden Arbeitsverhältnis mit Gehaltsansprüchen erfolgen?