Glossar – Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Ziel ist es, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Ausspruch einer Kündigung zu einem vereinbarten Termin zu beenden. Neben dem Beendigungsdatum wird in der Regel auch die weitere Abwicklung des Vertragsverhältnisses vereinbart. In diesem Bereich stellen sich für beide Parteien viele folgenträchtige Fragen:
- Welche Vor- und Nachteile sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer mit Aufhebungsvereinbarungen verbunden?
- Welche Hinweispflichten existieren?
- Können Aufhebungsverträge auch mündlich geschlossen werden?
- Wie sollten Aufhebungsvereinbarungsverhandlungen geführt werden?
- Können die Folgen einer geschlossenen Aufhebungsvereinbarung wieder beseitigt werden?
- Können Aufhebungsverträge auch im befristeten Arbeitsverhältnis geschlossen werden?
- Steht der besondere Kündigungsschutz einem Aufhebungsvertrag entgegen? Können zum Beispiel schwangere Arbeitnehmer wirksam einen Aufhebungsvertrag schließen?
- Welche Auswirkungen haben Aufhebungsverträge auf die Ansprüchegegenüber der Bundesagentur für Arbeit?
- Profitiert die Bundesagentur für Arbeit von einer vereinbarten Abfindungssumme?