Arbeitszeit
Der Begriff der Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Gemäß § 2 ArbZG versteht man darunter die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (Ausnahme Bergbau unter Tage). Das Arbeitszeitgesetz dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Geregelt werden die Grenzen der werktäglichen Arbeitszeit, die Ruhepausen und Ruhezeiten. Verstöße gegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes können geahndet werden. Neben Bußgeldvorschriften existieren auch Strafvorschriften. Aufkommende Fragen können sein:
- Was geschieht, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht an das Arbeitszeitgesetz halten?
- Welche Ausnahmen existieren?
- Kann vom Arbeitszeitgesetz durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder aber Arbeitsvertrag abgewichen werden?