Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Definition des Arbeitnehmerbegriffs auseinandergesetzt. Eine Arbeitnehmereigenschaft liegt vor, wenn jemand verpflichtet ist, Leistungen im Dienste eines anderen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages fremdbestimmt zu verrichten. Zudem müssen noch die Weisungsgebundenheit sowie die persönliche Abhängigkeit gegeben sein.
Die Klärung der Arbeitnehmereigenschaft ist insbesondere bei der Anwendung der jeweiligen Rechtsnormen von Bedeutung. Sehr problematisch ist insoweit aber auch die Abgrenzung zu sogenannten freien Mitarbeitern. Die Gefahren und möglicherweise schwerwiegenden Folgen einer sogenannten Scheinselbstständigkeit treten hierbei häufig in den Vordergrund.